Ausweitung der PfandpflichtDiese Milchgetränke kosten bald 25 Cent mehr

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Nahaufnahme einer männlichen Käuferhand, die eine Plastikflasche Milch in einen Einkaufswagen legt.

Einweg-Plastikflaschen für den Verkauf von Milch und Milchgetränken sollen ab 2024 einer Pfandpflicht unterliegen.

Ab Januar 2024 wird die Pfandpflicht auf milchhaltige Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Das müssen Verbraucher wissen.

Häufig gibt es Unverständnis am Pfandautomaten. Man steht mit Tüten voller leerer Flaschen davor, beginnt, den Automaten mit seinem Leergut zu befüllen und dann das: Der Pfandautomat spuckt eine Flasche wieder aus. Entweder, weil der Supermarkt sie nicht erkennt, nicht akzeptiert oder weil sie keine Pfandflasche ist.

Eine Änderung des Verpackungsgesetzes soll ab 2024 zumindest eine weitere Lücke im Pfandsystem schließen. Dann wird die Pfandpflicht auf milchhaltige Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet – und Verbraucher zahlen auf entsprechende Produkte 25 Cent mehr. Aber was bringt die Ausweitung der Pfandpflicht? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Mehrweg und Einweg: Auf welche Behältnisse wird bisher ein Pfand erhoben?

Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat sich mit dem deutschen Pfandsystem ein Werkstoffkreislauf etabliert, der dem achtlosen Wegwerfen von Müll in die Umwelt entgegenwirkt. Die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) bietet dazu einen Überblick über alle pfandpflichtigen Getränke.

Die Pflicht, Einwegflaschen zu bepfanden, wurde in Deutschland im Jahr 2003 eingeführt – die Flaschen werden recycelt, nachdem sie zurückgebracht wurden. Mehrwegflaschen aus Glas und später auch aus festem Kunststoff werden hingegen nach der Pfandrückgabe gereinigt und neu befüllt.

Was ändert sich zum 1. Januar 2024?

Mit dem kommenden Jahreswechsel endet die Übergangsfrist für bestimmte Milchgetränke wie Kakao, Vanillemilch oder Kefir in Einwegflaschen aus Plastik. Ab Januar 2024 dürfen diese nicht mehr ohne Pfand verkauft werden und kosten dann auch 25 Cent mehr an der Kasse. Was viele Menschen nicht wissen: „Auch zahlreiche Energydrinks – die einen hohen Molkeanteil aufweisen – fallen unter milchhaltige Getränke, die ab Januar bepfandet werden müssen“, sagt Philip Heldt, Umweltexperte der Verbraucherzentrale NRW.

Was bedeutet die Ausweitung für Verbraucher?

Für Verbraucher bedeute die Erweiterung zunächst eine Umstellung und erhöhte Aufmerksamkeit, sagt Antje Gerstein, Geschäftsführerin des Handelsverbands Deutschland für Nachhaltigkeit (HDE). Getränkeverpackungen, die bisher dem Abfallkreislauf zugeführt wurden, seien dann pfandpflichtig und müssen zurückgebracht werden.

Grundsätzlich würden die Pfandregeln für die Verbraucher aber vereinfacht, sagt Heldt: „Die Ausweitung der Pfandpflicht bedeutet mehr Klarheit bei der Pfandrückgabe.“ So sieht es auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH): „Wenn es weniger Ausnahmen von der Pfandpflicht gibt, dann gibt es auch weniger Verwirrung bei den Verbrauchern, was am Getränkeautomaten zurückgegeben werden kann und was nicht“, sagt Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft der DUH.

Wie stehen Handel und Umweltorganisationen zur Ausweitung der Pfandregel?

Der Handel unterstützt prinzipiell die Bestrebungen, Verpackungen kreislauffähig zu gestalten, um diese besser und häufiger nutzen zu können, sagt Gerstein. Die Einführung von Pfand auf Milchgetränke sehe sie allerdings kritisch. Sie befürchtet im Falle von Milchbehältnissen besondere Hygienerisiken: „Da Milchprodukte gerinnen, verbleiben zudem häufig größere Reste in den Gebinden als bei Wasser, Bier oder Säften“, sagte sie auf Anfrage unserer Redaktion. Dies können in der Folge zu technischen und hygienischen Schwierigkeiten an den Automaten führen.

Die DUH wertet die Ausweitung der Pfandpflicht als richtigen Schritt – sowohl aus Verbrauchersicht als auch aus ökologischen Gründen, sagt Fischer. „Bislang landen Plastikflaschen, in denen milchhaltige Erzeugnisse enthalten waren, im Gelben Sack. Doch das dort gesammelte Material darf nicht zur Herstellung neuer Verpackungen mit Lebensmittelkontakt eingesetzt werden. Das Material aus der Pfandsammlung hingegen schon, denn dort landen ja ausschließlich Getränkeverpackungen und das Material hat somit eine höhere Qualität und wird Lebensmitteln gerecht“, erklärt Fischer.

Die Befürchtungen des HDE, bei der Pfandrückgabe von milchhaltigen Getränken könne es zu Hygieneproblemen kommen, weist die DUH zurück und betont, dass bepfandete Milchflaschen ebenso unkompliziert zurückgegeben werden können wie andere Plastikflaschen auch. Wichtig sei eine regelmäßige Reinigung der Automaten, die bereits standardmäßig erfolge, so Fischer.

Sind weitere Verpackungsänderungen in den kommenden Jahren geplant?

Für Verbraucher gibt es in den kommenden Jahren keine weiteren Änderungen durch das Verpackungsgesetz. Für Hersteller schon: Der PET-Anteil in Getränkeflaschen soll sich auf 25 Prozent (bis 2025) beziehungsweise auf 30 Prozent (bis 2030) erhöhen.

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