Rückruf bei Mönchshof: Ein als alkoholfrei verkauftes Radler enthält 2,5 Prozent Alkohol. Auch NRW ist betroffen.
Alkohol statt alkoholfreiMönchshof-Brauerei ruft Radler zurück, auch in NRW verkauft

Die Kulmbacher Brauerei Mönchshof muss ein Getränk zurückrufen, das fälschlicherweise als alkoholfrei etikettiert worden war. (Symbolbild)
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Wegen einer fehlerhaften Kennzeichnung hat die Mönchshof-Brauerei aus Kulmbach ein alkoholhaltiges Radler als alkoholfrei in Umlauf gebracht. Wie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen bekannt gab, sind 0,5-Liter-Flaschen des Produkts „Naturradler mit Blutorange-Geschmack“ betroffen. Obwohl der Verschlussdeckel die Angabe „0,0 Prozent Alkohol“ ausweist, enthält das Getränk tatsächlich einen Alkoholgehalt von rund 2,5 Prozent.
Der Vertrieb der Ware erfolgte in den Bundesländern Bayern und Mecklenburg-Vorpommern sowie auch in Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund könnten auch Konsumenten in der Region im Besitz der falsch ausgezeichneten Flaschen sein.
Rückruf: Diese Produktchargen sind betroffen
Genauer gesagt geht es um die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28.01.2027, die zudem die Nummern B1 03:08, 03:09 und 03:10 trägt. Laut Angaben des Herstellers können ungeöffnete Gebinde im Handel zurückgegeben werden, woraufhin der Kaufpreis erstattet wird. (dpa/red)
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