Plötzlich eine Rechnung für ein Horoskop-Abo? Verbraucherschützer warnen vor Abzocke und geben Tipps, was Sie tun können.
Ärger statt HoroskopWas Sie bei unerwarteten Rechnungen jetzt tun sollten

Vorsicht bei Horoskop-Webseiten: Viele Nutzer berichten von unerwarteten Rechnungen und Inkassoschreiben, obwohl sie nur kostenlose oder Test-Angebote genutzt haben.
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Falls unerwartet eine Zahlungsaufforderung oder Post von einem Inkassodienst für ein angeblich bestelltes Abonnement bei Horoskop-Anbietern im Internet eingeht, ist von einer vorschnellen Bezahlung abzuraten. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland legt nahe, stattdessen die Situation sorgfältig zu analysieren und sich keinesfalls einschüchtern zu lassen.
Anlass für diese Mitteilung sind gegenwärtige Klagen, die beim Verbund der Europäischen Verbraucherzentren bezüglich unterschiedlicher Online-Horoskopservices eingegangen sind. Zahlreiche Konsumenten schildern, dass sie nach der Nutzung von Angeboten, die sie für gratis oder als Testversion hielten, später erhebliche Forderungen oder Mahnungen von Inkassofirmen bekamen. Als Verantwortliche treten häufig eine in London gemeldete Firma sowie Betreiber von Webseiten aus den USA in Erscheinung. Dabei werden die Internetauftritte regelmäßig gewechselt: Neue Portale werden aufgeschaltet, während ältere vom Netz genommen werden.
Rechtsgültigkeit des Vertrags oft unklar
Laut EVZ ist bei derartigen Online-Diensten prinzipiell zu hinterfragen, ob überhaupt eine rechtskräftige Vereinbarung geschlossen wurde. Die Gesetzgebung der Europäischen Union verlangt, dass es für Nutzer eindeutig ersichtlich sein muss, wenn durch einen Mausklick eine finanzielle Verpflichtung entsteht.
Ein Schreiben von einem Inkassounternehmen impliziert darüber hinaus nicht zwangsläufig die Rechtmäßigkeit eines Anspruchs. Vielmehr, so die Experten für Verbraucherschutz, fehlt den Geldforderungen in vielen Fällen die juristische Grundlage oder sie sind in ihrer Höhe unangemessen.
Was Betroffene nun unternehmen sollten
Das EVZ legt Betroffenen nahe, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen. Es wird empfohlen, zunächst sämtliche Dokumente wie E-Mails und Briefe zu sichern sowie Bildschirmfotos von der entsprechenden Internetseite zu machen. Überdies sollte man durch eine Online-Suche im Register des Bundesamts für Justiz kontrollieren, ob die Inkassofirma im Rechtsdienstleistungsregister verzeichnet ist, was eine Grundbedingung für deren Tätigkeit darstellt.
Sollte eine Forderung als unrechtmäßig oder fehlerhaft betrachtet werden, ist ein schriftlicher Widerspruch ratsam. Das EVZ rät von Anrufen bei der Inkassofirma ab, da deren Mitarbeiter geschult sind, Druck aufzubauen. Ebenso sollten etwaige Angebote für Teilzahlungen abgelehnt werden. Viele Webseiten für Horoskope und Wahrsagerei erfragen persönliche oder sensible Daten wie Geburtsdatum, E-Mail-Anschrift oder Zahlungsinformationen. Man sollte diese – falls überhaupt nötig – nur sehr sparsam angeben und unbekannten Diensten grundsätzlich mit Skepsis begegnen. (dpa/red)
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