Obwohl RWE seine Abbaupläne geändert hat, soll eine Wiese des BUND am Tagbau Hambach wegbaggert werden. Ist das rechtlich überhaupt zulässig?
Rechtsstreit um Wiese am Tagebau HambachDarf RWE die Protestwiese des BUND wegbaggern?

Die Protestwiese der BUND am Tagebau Hambach ist rot markiert
Copyright: Foto: BUND
Nur ein Zaun trennt die „Wiese des Widerstands“ von der gewaltigen Grube des Tagebaus Hambach. Die rund 500 Quadratmeter große Fläche liegt unmittelbar an der Abbaukante, an der Nahtstelle zwischen dem verbliebenen Hambacher Forst und dem Braunkohletagebau. Für die Klimabewegung ist sie seit Jahren weit mehr als ein Stück Land: Hier fanden Mahnwachen, Proteste und Klimacamps statt, ein weithin sichtbares gelbes Kreuz wurde zum Symbol des Widerstands gegen die Braunkohle. Sogar ein Landesparteitag der Grünen wurde auf dem Grundstück abgehalten. Der BUND bezeichnet die Fläche zudem als kleine Ökoinsel für bodenbrütende Vogelarten und Insekten.
Mit der Zukunft des Grundstücks beschäftigt sich nun erneut das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Am 24. Juli verhandelt es die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Beigeladen ist die RWE Power AG.
Der Landesverband des BUND hatte das Grundstück bereits 1997 erworben. Seit Februar 2015 bemühte sich RWE darum, die Fläche für den Tagebau in Besitz zu nehmen. 2018 ordnete die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde die Grundabtretung an. Begründet wurde der schwerwiegende Eingriff in das Eigentumsrecht damals mit der Notwendigkeit, unter dem Grundstück Braunkohle zur Sicherung der Energieversorgung zu fördern. Ursprünglich sollte die Fläche im zweiten Quartal 2020 dem Tagebau weichen.
Doch dazu kam es nicht. Im Zuge des von Umweltverbänden und Klimabewegung mit vorangetriebenen vorzeitigen Kohleausstiegs änderte RWE seine Planungen. Die Braunkohlenförderung soll Ende 2029 vor dem Hambacher Forst enden. Unter der Wiese wird damit keine Kohle mehr abgebaut.
Ganz aufgegeben hat RWE die Pläne für den Bereich allerdings nicht. Das Unternehmen will die südlich der künftigen Abbaugrenze gelegene Manheimer Bucht weiterhin abtragen. Die dort gewonnenen Erdmassen werden nach Angaben des Unternehmens benötigt, um die Böschungen des künftigen Hambach-Sees zu stabilisieren und die Rekultivierung des Tagebaus vorzubereiten. In diesem Bereich liegt auch das Grundstück des BUND.
Genau darüber wird nun vor Gericht gestritten. Der BUND beantragte bereits 2021, den Grundabtretungsbeschluss aufzuheben. Aus Sicht des Verbandes ist der ursprüngliche Enteignungsgrund entfallen, weil unter dem Grundstück keine Braunkohle mehr gefördert werden soll. Die Gewinnung von Oberboden zur späteren Gestaltung des Restsees rechtfertige einen derart schweren Eingriff in das Eigentumsrecht nicht. Die Bezirksregierung Arnsberg lehnte den Antrag ab. Nun muss das OVG entscheiden, ob die Enteignung trotz der geänderten Tagebauplanung Bestand haben kann.