Ausnahmeregelung bis Mitte JanuarLastwagen dürfen auch sonntags fahren

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Symbolbild.

Düsseldorf – Lastwagen dürfen in NRW dank einer erneuten Ausnahmeregelung im Zuge der Coronakrise bis Mitte Januar auch an Sonn- und Feiertagen wieder fahren. „Die Landesregierung stärkt effiziente Lieferketten und die Warenverfügbarkeit in Einzelhandelsbetrieben“, heißt es auf der Homepage des NRW-Verkehrsministeriums zu dem entsprechenden Erlass. Die Regelung gilt bereits seit dem 31. Oktober und ist bis zum 18. Januar befristet.

Vor dem Hintergrund wieder verschärfter Corona-Regeln sei „die jederzeitige ausreichende Verfügbarkeit der für die Bevölkerung und Wirtschaft wichtigen Güter durch effiziente Lieferketten sicherzustellen“, heißt es in dem Erlass, den das Ministerium an die fünf Bezirksregierungen des Bundeslandes versendete. Die Regelung gelte auch für Leerfahrten, aber „bis auf weiteres“ nicht für Großraum- und Schwertransporte.

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Bereits im Frühjahr hatte unter anderem NRW das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen wegen der deutlich gestiegenen Nachfrage in den Supermärkten und Drogerien im Zuge der Coronakrise gelockert. Diese Ausnahme war Ende August vorerst ausgelaufen.

Niedersächsische Unternehmen forderten unterdessen ebenfalls wieder eine neue Ausnahme vom Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Dies sei auch wichtig, damit der Lieferverkehr mit NRW entsprechend abgestimmt werden könne, forderten die Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen. (dpa)

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