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Ermittlungen gegen Mitarbeiter von Waffenbehörde eingestellt

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Hanau – Gut zweieinhalb Jahre nach dem rassistischen Anschlag von Hanau mit neun Toten hat die Staatsanwaltschaft Hanau ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung eingestellt. Es liege „kein hinreichender Tatverdacht einer Straftat vor”, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Anlass für die Ermittlungen waren Strafanzeigen von Angehörigen von zwei der Todesopfer.

Ein 43-jähriger Deutscher hatte am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen, bevor er seine Mutter und sich selbst tötete.

Die Anzeigenerstatter hätten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Leitung der Waffenbehörde vorgeworfen, dass die waffenrechtliche Erlaubnis für den Attentäter erneuert beziehungsweise nicht entzogen worden sei, obwohl verschiedene Anhaltspunkte dies nahegelegt hätten, so die Staatsanwaltschaft.

Die Ermittler kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Waffenbehörde zwar verpflichtet gewesen wäre, das waffenrechtliche Verwaltungsverfahren an die zuständige Waffenbehörde in München abzugeben und die Meldebehörde der bayerischen Landeshauptstadt über den tatsächlichen Aufenthalt des Mannes aufzuklären. Dieses Verhalten sei aber nicht als „quasiursächlich” für die Tötung von neun Menschen und die Verletzung mehrerer weiterer Personen bei dem Anschlag sowie für die Tötung der Mutter des Attentäters zu werten, so die Staatsanwaltschaft. Deshalb sei das Ermittlungsverfahren einzustellen gewesen.

© dpa-infocom, dpa:220915-99-773486/2 (dpa)