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Freispruch im Prozess um Handel mit wertvollen Glas-Aalen

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Frankfurt/Main – Mit einem Freispruch des Angeklagten ist in Frankfurt der Prozess um den Handel mit geschützten Glas-Aalen zu Ende gegangen. Das Amtsgericht kam am Donnerstag zur Auffassung, dass dem 50 Jahre alten Angeklagten und Hausbesitzer aus dem Main-Taunus-Kreis nicht nachzuweisen war, dass er von den illegalen und aus einem Keller heraus geführten Geschäften gewusst hatte. Er hatte das Gebäude offenbar erst wenige Monate zuvor erworben und im Tatzeitraum zwischen Mai 2018 und Februar 2019 dort nicht gewohnt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Beihilfe zum Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz zur Last gelegt. Die Glas-Aale gelten in Asien als Delikatesse und werden deshalb zu einem Kilopreis zwischen 3000 und 6000 Euro gehandelt. In Deutschland sind die Fische gesetzlich geschützt. Von nicht näher bekannten Hinterleuten wurde gleichwohl ein schwunghafter Handel mit den Aalen betrieben. Im Keller des Hauses fand die Polizei große Becken und Behälter vor.

Das Urteil wird voraussichtlich rechtskräftig werden. Die Staatsanwältin, die eine Geldstrafe von 10.000 Euro (100 Tagessätze) beantragt hatte, kündigte den Verzicht auf Rechtsmittel an.

© dpa-infocom, dpa:220601-99-511542/4 (dpa/lhe)