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Hessen lockert Einstellungskriterien für Richter

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Wiesbaden – Mit Blick auf den hohen Personalbedarf in den Gerichten und Staatsanwaltschaften hat Hessen die Einstellungskriterien für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte etwas gelockert. Für eine Bewerbung reichen künftig bereits insgesamt 15 Punkte in beiden Staatsexamen, bislang waren es 16 Punkte gewesen, wie Justizminister Roman Poseck (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Dies habe der Richterwahlausschuss auf seinen Vorschlag hin beschlossen.

Demnach sind künftig für Bewerberinnen und Bewerber im zweiten Staatsexamen 7,5 Punkte erforderlich - nach bislang 8 Punkten. Bei besonderen Umständen, zum Beispiel beruflicher Vorerfahrung, können ausnahmsweise auch 7 Punkte im zweiten Staatsexamen genügen.

„Wir können nun in Anbetracht des hohen Personalbedarfs auf ein größeres Bewerberfeld zurückgreifen”, erläuterte Poseck. Aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen Stellen im Doppelhaushalt 2023/2024 würden demnächst sogar noch mehr Nachwuchskräfte benötigt.

Der Richterwahlausschuss ist ein Verfassungsorgan. Er muss der Einstellung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie der Lebenszeiternennung von Richtern zustimmen. Das Gremium besteht aus Abgeordneten des Landtags, Vertreterinnen und Vertretern der Gerichtsbarkeiten sowie einem Vertreter der Anwaltschaft.

© dpa-infocom, dpa:220907-99-663855/2 (dpa/lhe)