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Linken-Abgeordnete Renner als Zeugin in „NSU 2.0”-Prozess

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Frankfurt/Main – Im Prozess um die „NSU 2.0”-Drohschreiben hat am Donnerstag die Bundestagabgeordnete Martina Renner (Die Linke) als Zeugin ausgesagt. Die Politikerin gehörte seit dem Sommer 2020 zu den Adressatinnen der Drohschreiben. „In dem Fall war sofort klar, dass das ein strafbarer Inhalt ist”, sagte Renner vor dem Landgericht Frankfurt zu dem Text des Schreibens, das als „Todesurteil” gegen sie und weitere Linken-Politikerinnen abgefasst war und in dem es im Sprachstil der nationalsozialistischen Justiz um „Hochverrat” und „Wehrkraftzersetzung” ging. Andere Texte enthielten sexistische Beleidigungen und frauenverachtende Ausdrücke.

Die Serie der Drohschreiben sei „in Qualität und Inhalt nicht vergleichbar mit einzelnen Beleidigungen”, die es in der Vergangenheit gegeben habe, sagte Renner über die Drohschreiben. Für zusätzliche Verunsicherung hätten die Andeutungen gesorgt, der Verfasser stehe in Kontakt mit Behörden. „Das hat natürlich eine Wirkung, gerade wenn man sich beruflich mit Rechtsterror befasst”, sagte Renner.

In dem Verfahren muss sich ein 54 Jahre alter Mann aus Berlin verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft Alexander M. unter anderem Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung vor. Außerdem geht es um die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Die Serie der Drohschreiben hatte im August 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie begonnen. Die Schreiben waren mit „NSU 2.0” unterzeichnet in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Unter den Adressaten der Schreiben waren Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden. Besonders häufig betroffen und heftigen Beleidigungen und Drohungen ausgesetzt waren Frauen, die öffentlich engagiert und erfolgreich sind. In seiner Einlassung in der vergangenen Woche hatte M. bestritten, die Schreiben verfasst zu haben.

© dpa-infocom, dpa:220223-99-255901/3 (dpa/lhe)