Lübcke-ProzessAngeklagter Ernst beantragt Entpflichtung seines Verteidigers

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Stephan Ernst Lübcke-Prozess

Der Hauptangeklagte im Mordfall Lübcke, Stephan Ernst

Frankfurt – Im Lübcke-Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat der Hauptangeklagte Stephan Ernst am Montag die Abberufung seines Pflichtverteidigers Frank Hannig beantragt. Das Vertrauensverhältnis sei „auf Dauer zerstört“ sagte der zweite Verteidiger Mustafa Kaplan am Montag.

Zuvor war es zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen dem Vorsitzenden Richter und Verteidiger Hannig gekommen. Grund waren mehrere Anträge Hannigs. Er wollte unter anderem einen Einbruch im Kasseler Regierungspräsidium kurz vor dem Tod Lübckes im vergangenen Juni untersuchen und die Funkzellendaten zweier Zeugen prüfen lassen, die womöglich ebenfalls am Tatort gewesen seien.

Als Hannig auf Nachfrage des Gerichts einräumte, die Anträge seien nicht mit seinem Mandanten abgesprochen, bezeichnete sich der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel als „einigermaßen sprachlos“. „Wenn ich solche Anträge bekomme, muss ich mir Gedanken machen, ob der Angeklagte eine wirksame Verteidigung hat“, sagte er. Ernsts zweiter Verteidiger, der Kölner Anwalt Mustafa Kaplan, distanzierte sich auch im Namen seines Mandanten ausdrücklich von den gestellten Anträgen. Das Gericht entschloss sich daher zu einer halbstündigen Pause, damit Kaplan mit seinem Mandanten über das weitere Vorgehen beraten könne. 

Hannig will weitermachen

Hannig sah trotz unterschiedlicher Verteidigungsstrategien der beiden Anwälte eine Entpflichtung nicht gerechtfertigt. Er verwies darauf, dass er seit einem Jahr mit der Verfahren befasst sei. Ernst selber bestätigte auf Nachfrage des Richters ausdrücklich, dass er sich von Hannig als Verteidiger trennen wolle.

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Ernst muss sich wegen Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verantworten. Der CDU-Politiker war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Kreis Kassel mit einem Kopfschuss getötet worden. Auslöser der Tat sollen Äußerungen Lübckes zur Aufnahme von Flüchtlingen gewesen sein. (dpa)

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