Frankfurt/Main – Im Prozess um einen Einbruch in die älteste Kirche Frankfurts hat der Angeklagte am Mittwoch die Tat eingeräumt. Das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt wird aber dennoch an einem zweiten Verhandlungstag Anfang Mai fortgesetzt, weil noch mehrere Zeugen vernommen werden sollen.
Der Angeklagte war bereits im September vergangenen Jahres vom Amtsgericht in Frankfurt wegen des Einbruchs in die Justinuskirche im Stadtteil Höchst und einer weiteren Straftat zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht versagte ihm dabei infolge der massiven Vorstrafen die Strafaussetzung zur Bewährung. Die Staatsanwaltschaft ging gleichwohl gegen das Urteil in Berufung, so dass nun das Landgericht am Mittwoch in der Sache verhandelte.
Die Justinuskirche ist das älteste Bauwerk Frankfurts und eine der ältesten Kirchen in Deutschland. Sie geht im Kern auf das neunte Jahrhundert zurück. In der Tatnacht im August 2020 hatten misstrauische Anwohner die Polizei verständigt, die den Einbrecher in dieser Kirche schlafend hinter dem Hochaltar fanden. Er hatte aus einem aufgebrochenen Opferstock 85 Euro Bargeld genommen sowie an der denkmalgeschützten Türe einen Schaden von knapp 8000 Euro angerichtet. Eine Blutprobe ergab rund 1,3 Promille Alkohol.
Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 40-Jährige bereits 15 Jahre wegen ähnlicher Taten in Gefängnissen verbracht hatte. Bei der zweiten Tat ging es um eine Geldforderung von 720 Euro, die der Mann mit Gewalt bei einem Arbeitskollegen durchgesetzt haben soll. Das Amtsgericht verurteilte ihn in diesem Zusammenhang allerdings nur wegen Körperverletzung, nicht aber - wie angeklagt - wegen räuberischer Erpressung. Deshalb legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
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