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BGH-UrteilTrotz Paypal-Käuferschutz - Verkäufer können Geld einklagen

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Die Entscheidung über den Paypal-Käuferschutz wird vermutlich auch Auswirkungen auf andere Bezahlsysteme dieser Art haben. (Symbolbild)

Karlsruhe – Bei einem Internet-Einkauf über Paypal hat im Streitfall nicht der Online-Bezahldienst das letzte Wort. Verkäufer können den Kunden trotz Paypal-Käuferschutzes später auf Zahlung in Anspruch nehmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

Paypal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück - und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers. Dagegen können Verkäufer klagen, unterstrich der BGH (AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t).

Was ist Paypal?

Mit dem Online-Bezahldienst können Verbraucher beim Shoppen im Internet ihre Waren bezahlen – nach einmaliger Registrierung und per Eingabe von Benutzername und Passwort. Die fälligen Beträge werden dann vom hinterlegten Girokonto oder der Kreditkarte abgebucht. Der Verkäufer hat den Betrag sofort auf seinem Paypal-Konto. Der US-Anbieter hat in Deutschland fast 19 Millionen Kunden. Laut Kölner Handelsforschungsinstitut EHI nimmt Paypal mit einem Umsatzanteil von 17,2 Prozent bei den Online-Bezahlverfahren in Deutschland Rang drei ein - nach dem Kauf auf Rechnung und der Zahlung per Lastschrift.

Wann greift der Käuferschutz?

Wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht, können Kunden den sogenannten Paypal-Käuferschutz beanspruchen. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück - und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers.

Um was geht es bei den Streitfällen vor dem BGH?

Im ersten Fall (VIII ZR 83/16) hat eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts rund 600 Euro für ein auf der Internet-Plattform eBay erstandenes Mobiltelefon über Paypal zurückbekommen. Der Käufer hatte angegeben, dass das (vereinbarungsgemäß unversicherte) Päckchen nicht angekommen sei. Der Verkäufer klagte dagegen vor dem Landgericht Essen mit Erfolg.

Im zweiten Fall (VIII ZR 213/16) war ein Kunde nicht zufrieden mit einer in einem Online-Shop bestellten Metallbandsäge und erhielt den Kaufpreis von knapp 500 Euro ebenfalls über Paypal zurück. Die Klage des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung war vor dem Landgericht Saarbrücken erfolglos.

Was haben die Karlsruher Richter konkret geprüft?

In den beiden Verfahren geht es um die Frage, ob der Verkäufer den Käufer noch auf Kaufpreiszahlung verklagen kann, wenn Paypal das bereits gezahlte Geld zurückgebucht hat. Und es geht um Grundsätzliches: „Der BGH hat nun die Möglichkeit zu entscheiden, inwieweit sich ein privater Zahlungsdienstleister in Kaufvertrags-Beziehungen einmischen darf und dadurch die Entscheidungen des Gesetzgebers über die Risikoverteilung im Kaufrecht aushebeln kann“, sagt der auf Internetrecht und E-Commerce spezialisierte Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Für wen ist das wichtig?

Alle Seiten blicken gespannt nach Karlsruhe: Für den Bezahldienst geht es um das Herzstück des Angebots für seine Kunden auf Käufer- und Verkäuferseite, sagt Paypal-Sprecherin Sabrina Winter.

Auch Verbraucherschützer messen dem Verfahren eine große Bedeutung bei. „Nach dem Urteil werden wir mehr Klarheit darüber haben, welchen Wert dieses Käuferschutzprogramm in seiner aktuellen Ausgestaltung für Verbraucherinnen und Verbraucher hat“, sagt Heike Schulze, Rechtsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „In jedem Falle dürfte das Urteil endlich in einem viel diskutierten Themenbereich für Rechtssicherheit sorgen“, meint Rechtsanwalt Solmecke.

Welche Folgen könnte der BGH-Richterspruch haben?

„Entscheidet der BGH, dass Verkäufer nach Rückbuchung eines Kaufpreises erneut berechtigt sind, Käufer zur Zahlung aufzufordern, würde das betroffene Käuferschutzprogramm in seiner aktuellen Ausgestaltung für Verbraucher so gut wie wertlos sein“, sagt Verbraucherschützerin Schulze. Denn selbst wenn die Käufer den gezahlten Betrag zunächst wiederbekommen, könnten Händler sie trotzdem weiter belangen. „Das wäre alles andere als verbraucherfreundlich“, so Schulze.

Mit dem Urteil des BGH kann Käufern genau das passieren. Verkäufer können den Kunden trotz Paypal-Käuferschutzes später auf Zahlung in Anspruch nehmen in dem sie klagen, entschied der Bundesgerichtshof.

Das Ende des bislang geltenden Käuferschutzes könnte aus Sicht von Rechtsanwalt Solmecke zu einem Umdenken im Zahlungsverkehr führen. „Auf lange Sicht könnte insbesondere Paypal massive Auswirkungen zu spüren bekommen“, meint er.

Wäre das nur ein Problem für Paypal?

Nach Einschätzung des Berliner Fachanwalts für IT-Recht, Martin Schirmbacher, hat die höchstrichterliche Entscheidung große Bedeutung für die ganze Branche. Denn wie Paypal hat zum Beispiel auch Paydirekt - ein Gemeinschaftsprojekt der deutschen Banken - einen Käuferschutz. Das BGH-Urteil wird deshalb in jedem Fall ebenso auf andere Payment-Anbieter anzuwenden sein, meint auch Rechtsanwalt Solmecke. (dpa)