Darmstadt/Kassel – Angesichts der Lockerungen der Corona-Maßnahmen gelten in Hessen von 19. März an auch in kritischen Infrastrukturen wieder die gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitregeln. Die Allgemeinverfügungen, wonach in diesen Bereichen ermöglicht wurde, dass Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt und die tägliche Höchstarbeitszeit auf maximal zwölf Stunden pro Tag heraufgesetzt werden kann, würden wieder aufgehoben, teilten die Regierungspräsidien Gießen und Kassel am Mittwoch mit. Die Aufhebung gelte für alle drei Regierungspräsidien, sagte eine Sprecherin in Kassel.
Angesichts der prognostizierten, tendenziell positiven Entwicklung der pandemischen Lage sei zu erwarten, dass die Ausnahmebewilligung nicht über den 18. März hinaus benötigt werde, begründete das Regierungspräsidium Kassel den Schritt. Bereits bei ihrem Erlass Ende Januar hatten die Regierungspräsidien deutlich gemacht, dass die Regelungen aufgehoben werden können, falls sich die pandemische Lage verbessere und die Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz nicht mehr notwendig seien. Befristet waren die Allgemeinverfügungen ursprünglich bis 31. März.
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