Düsseldorf – Die Seite will nicht laden, der Stream ruckelt und die Nerven langsam auch: Wenn die Internetgeschwindigkeit langsamer ist als im Vertrag festgelegt, können Verbraucher die Zahlungen dafür kürzen. Ein Online-Rechner der Verbraucherzentrale NRW verrät, wie hoch die Preisminderung ausfallen kann.
. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.
Hierbei werden insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchgeführt. Nach dem Abschluss der Messreihe liefert das Tool der Bundesnetzagentur detaillierte Daten - und bewertet anhand des jeweils eigenen Tarifs, ob es sich um eine vertragskonforme Leistung handelt.
Liegt der Fehler beim Nutzer, ist keine Minderung möglich
eingegeben werden - gemeinsam mit den jeweils vertraglich festgelegten minimalen, maximalen und normalen Up- und Downloadgeschwindigkeiten sowie den Kosten fürs Internet.
Das Programm errechnet daraus einen Minderungsbetrag, den die Verbraucherschützer für angemessen halten. Dieser kann dem Internetanbieter per Anschreiben mitgeteilt werden - und entweder eine Minderung des monatlichen Betrags gefordert oder aber eine Frist gesetzt werden, bis zu der das Internet so schnell sein muss, wie im Vertrag vorgesehen.
Übrigens: Nicht immer liegt zu langsames Internet an der Leitung. Auch schlechter WLAN-Empfang, zu viele Cookies im Browser oder falsche Router-Einstellungen können die Geschwindigkeit bremsen. In diesem Fall können die Zahlungen an den Anbieter nicht gemindert werden.
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