Wiesbaden/Frankfurt – Hohe Mieten und fehlende Wohnungen - in Hessens Großstädten mangelt es an bezahlbarem Wohnraum. Gleichzeitig stehen vermietbare Wohnungen leer. Wie viele genau, darüber herrscht allerdings Unklarheit. Einige Kommunen fordern daher, das Verbot der Zweckentfremdung, das seit 2004 im Bundesland nicht mehr gilt, wiedereinzuführen. „Wir fordern seit langem eine entsprechende Landesverordnung, die es in manchen anderen Bundesländern gibt. Das Land Hessen ist aber unserer Argumentation zumindest bislang nicht gefolgt”, sagte ein Pressesprecher der Stadt Frankfurt.
Der Stadt fehle die wohnungswirtschaftliche Rechts- und Handlungsgrundlage, den Wohnungsleerstand in Frankfurt näher zu erheben und konsequent dagegen vorzugehen. In einem angespannten Wohnungsmarkt wie in Frankfurt könne man es sich nicht erlauben, dass Wohnraum ungenutzt leer steht, betonte er.
Auch Wiesbaden spricht sich für eine entsprechende Landesverordnung aus. Ebenso die Stadt Kassel hält ein Zweckentfremdungsverbot „aus grundsätzlicher Sicht für richtig und erforderlich”.
Die schwarz-grüne Landesregierung lehnt entsprechende Forderungen ab. Laut dem hessischen Wirtschaftsministerium hat das Institut Wohnen und Umwelt in einem Gutachten zur Feststellung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten für das Jahr 2018 eine Leerstandsquote von 4,2 Prozent ermittelt.
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