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„Störendes Verhalten“Streit um Gepäck – AfD‑Politiker von Mallorca-Flug ausgeschlossen

Die Airline begründet den Ausschluss mit störendem Verhalten, die AfD verweist auf Kritik an der Servicepraxis.

Er wollte nach Mallorca, daraus aber wurde zunächst nichts: der AfD-Politiker Marcel Queckemeyer, hier bei einer Rede im Bundestag 2025.

Er wollte nach Mallorca, daraus aber wurde zunächst nichts: der AfD-Politiker Marcel Queckemeyer, hier bei einer Rede im Bundestag 2025.

Eine Fluggesellschaft hat den AfD-Bundestagsabgeordneten Marcel Queckemeyer von einem Flug nach Mallorca ausgeschlossen. Als Grund wird genannt, er habe sich verbal vergriffen.

Beim Warten auf einen Flug am Airport Münster/Osnabrück soll sich Queckemeyer in einen Streit zwischen einem anderen Fluggast und einem Angestellten über Gepäck eingemischt und scharfe Kritik geäußert haben. Daraufhin entschied die Fluggesellschaft, ihn nicht an Bord zu lassen. Darüber berichteten die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ), der WDR und weitere Medien. Der AfD-Landesverband Niedersachsen bestätigte den Vorfall, der sich bereits Mitte Oktober ereignete. Der Abgeordnete war zunächst für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

AfD-Politiker Marcel Queckemeyer und der Flug nach Mallorca

Gegenüber dem WDR erklärte die Fluggesellschaft, dem Passagier sei die Beförderung auf diesem Flug am Flughafen Münster durch den Gate-Mitarbeiter zu Recht verweigert worden, da er sich störend verhalten habe. Das Unternehmen verfolge eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber Fehlverhalten von Fluggästen und wolle auch künftig konsequent gegen ungebührliches Verhalten vorgehen, damit alle Reisenden und die Crew in einer respektvollen, stressfreien Umgebung fliegen könnten.

Was der 46-jährige Politiker genau gesagt hat, ist unklar. Ein Sprecher der AfD Niedersachsen teilte mit, Queckemeyer habe keinen Mitarbeiter persönlich beleidigt oder herabwürdigend behandelt. Seine Kritik habe sich allein gegen die Servicepraxis, die deutliche Verspätung und die restriktiven Vorgaben der Gesellschaft gerichtet, nicht gegen die Person am Schalter. Dass man für deutliche Kritik an der Unternehmenspraxis von der Beförderung ausgeschlossen werden könne, sei leider möglich.

Kritik an Servicepraxis und Vorgaben der Airline

Queckemeyer war von 2022 bis 2025 niedersächsischer Landtagsabgeordneter und wechselte danach in den Bundestag. Zudem führt er den AfD-Kreisverband Osnabrück-Land. (dpa/red)