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Streit um beschlagnahmtes EigentumBandidos-Präsident zieht Klage zurück – Kutten waren vernichtet

Das Verfahren am Oberverwaltungsgericht Münster wird voraussichtlich eingestellt.

Um solche Kutten dreht sich der Streit vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht, der jetzt für beendet erklärt wurde. (Archivbild)

Um solche Kutten dreht sich der Streit vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht, der jetzt für beendet erklärt wurde. (Archivbild)

Der Staat hat die Klage eines Rockers der inzwischen verbotenen Gruppierung Bandidos ins Leere laufen lassen. Noch während der Mann vor Gericht die Herausgabe seiner beschlagnahmten Kutten einforderte, hatten die Behörden diese bereits vernichtet. Das Verfahren am Oberverwaltungsgericht Münster wird nun voraussichtlich eingestellt, wie eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage mitteilte. Der Senat wollte eigentlich in einer Woche über den Fall verhandeln.

Der Mann wohnt in Nordrhein-Westfalen und war zugleich Präsident der Bandidos-Gruppe in Osnabrück. Von dem Land verlangte er die Rückgabe dreier Kutten samt Aufnähern.

Statussymbole auch für schwere Straftaten

Für Rocker sind Kutten Statussymbole. Den Behörden zufolge tragen sie darauf häufig spezielle Aufnäher, die den Rang des Trägers ausweisen. Solche Abzeichen seien nach Angaben der Behörden jedoch auch als Auszeichnung für bestimmte Straftaten vergeben worden.

Die Bandidos wurden immer wieder mit schweren Delikten wie Schießereien in Verbindung gebracht. Deshalb verbot das Bundesinnenministerium die Gruppe 2021.

Durchsuchung der Wohnung und Streit um die Kutten

Kurz vor diesem Verbot hatten Behörden die Wohnung des Osnabrücker Rocker-Präsidenten durchsucht. Dabei sicherten sie Beweismittel, darunter die Kutten.

Damit wollte er sich nicht abfinden und zog vor Gericht. Zum Zeitpunkt der Durchsuchung seien die Bandidos noch nicht verboten gewesen, weshalb die Behörden die Kutten nicht hätten beschlagnahmen dürfen, so seine Argumentation. Deshalb forderte er sein Eigentum zurück.

Land hat Kutten bereits vernichtet, Klage wird zurückgezogen

Bevor sich das Oberverwaltungsgericht inhaltlich mit der Frage befassen konnte, hatten die Behörden bereits vollendete Tatsachen geschaffen. Das Land teilte dem Gericht mit, man habe „in Erfahrung gebracht, dass die Bundesrepublik Deutschland die Kutten vernichtet habe“, wie die Gerichtssprecherin sagte.

Da es keine Kutten mehr gibt, die der Staat zurückgeben könnte, erklärte der Mann, seine Klage zurückzuziehen. Im Gegenzug war das Land Nordrhein-Westfalen bereit, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. (dpa/red)