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Sicherheit an SilvesterPolizei erlässt Verbot für 16 Bahnhöfe in NRW – Verstärkte Kontrollen

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Die Pistole eines Bundespolizisten steckt im Holster. Im Hintergrund ist ein Polizeiauto zu sehen. (Symbolbild)

Die Bundespolizei sorgt für Sicherheit an Bahnhöfen, auch über den Jahreswechsel. (Symbolfoto)

Die Bundespolizei erlässt ein Verbot für gefährliche Gegenstände an 16 Bahnhöfen in NRW über den Jahreswechsel.

Um die Sicherheit über den Jahreswechsel zu erhöhen, hat die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen eine Allgemeinverfügung für 16 Bahnhöfe erlassen. Diese verbietet das Mitführen von gefährlichen Gegenständen.

Verbot gilt an Silvester und Neujahr

Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026. Betroffen sind die Hauptbahnhöfe in Dortmund, Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Hagen, Münster, Bielefeld, Hamm, Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Wuppertal, Oberhausen, Köln und Bonn. Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Gebäudekomplex des jeweiligen Bahnhofs sowie die Gleisanlagen.

Diese Gegenstände sind verboten

Das Mitführverbot gilt für Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen. Dazu zählen laut der Bundespolizei zum Beispiel Messer, Beile und Pistolen. Auch Luftdruck- und CO2-Waffen sowie alle weiteren Objekte, die zur Herbeiführung von erheblichen Verletzungen geeignet sind, sind untersagt.

Die Bundespolizei wird verstärkt Kontrollen in den betroffenen Bahnhöfen durchführen. Reisende und Reisendinnen sollten sich auf die Überprüfung von Gepäckstücken und Taschen einstellen. Verstöße können mit einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot oder einem Beförderungsausschluss geahndet werden. Zudem können bei Verstößen gegen das Waffengesetz Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen drohen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.