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Cold Case aus BonnGericht verurteilt Mann wegen Mordes an einer Flugbegleiterin – nach 33 Jahren

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Blick auf den Schriftzug „Landgericht“ an der Fassade des Gerichtsgebäudes in Bonn. Dort ist das Urteil zu einem Mord vor mehr als 30 Jahren gesprochen worden. (Archivbild)

Blick auf den Schriftzug „Landgericht“ an der Fassade des Gerichtsgebäudes in Bonn. Dort ist das Urteil zu einem Mord vor mehr als 30 Jahren gesprochen worden. (Archivbild)

Mehr als drei Jahrzehnte blieb der Mord ungelöst. Neue DNA-Spuren überführten den Täter – nun hat das Landgericht Bonn ihn verurteilt.

Mehr als drei Jahrzehnte nach einem Mord an einer jungen Frau in Bonn hat das Landgericht Bonn ein Urteil gesprochen. Der heute 59-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Montag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte im Prozess gestanden, eine 29-jährige Flugbegleiterin im Oktober 1992 in ihrer Wohnung vergewaltigt und getötet zu haben. Die Frau war damals in einer Erdgeschosswohnung im Bonner Stadtteil Bad Godesberg tot aufgefunden worden.

Cold Case von 1992: Neue Technik führte auf Spuren des Täters

Polizei und Feuerwehr waren ursprünglich wegen eines Brandes in der Wohnung alarmiert worden. Nach Ermittlerangaben soll der Angeklagte das Feuer selbst gelegt haben, um die Tat zu verdecken. Eine rechtsmedizinische Untersuchung ergab später deutliche Hinweise auf Gewalteinwirkung.

Trotz intensiver Ermittlungen blieb der Fall damals ungelöst. Erst Jahre später nahmen Ermittler einer Bonner Cold-Case-Einheit die Akten erneut in die Hand. Mithilfe neuer kriminaltechnischer Untersuchungsmethoden konnten Spuren vom Tatort noch einmal ausgewertet werden. Dabei geriet der heute 59-Jährige ins Visier der Ermittler.

Im Mai vergangenen Jahres wurde der Mann festgenommen. Zu Beginn des Prozesses legte er schließlich ein Geständnis ab. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung plädierte dagegen auf eine Haftstrafe von höchstens zehn Jahren. Sie argumentierte, der Angeklagte sei zur Tatzeit wegen Alkohol- und Drogenmissbrauchs sowie einer Persönlichkeitsstörung nur eingeschränkt schuldfähig gewesen. Ein Sachverständiger kam jedoch zu dem Ergebnis, dass der Mann voll schuldfähig ist. (dpa/afp/sbo)