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Acht Jahre HaftEuskirchener wegen versuchten Totschlags verurteilt

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Für acht Jahre muss der Bau- und Waldarbeiter (l.), der seiner Lebensgefährtin die Kehle aufgeschlitzt hatte, hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar zehn Jahre Freiheitsentzug gefordert.

Bonn/Euskirchen – Der Angeklagte schien das Urteil des Bonner Schwurgerichts kaum zu hören. Als seien es Worte, die ihn überhaupt nichts angehen. Während die Dolmetscherin dem schwergewichtigen Mann flüsternd übersetzte, starrte der 46-Jährige mit hochrotem Gesicht an ihr vorbei – und fixierte unentwegt seine ehemalige Lebensgefährtin, die er fast getötet hätte.

Unablässig schien der Angeklagte auf ein Zeichen von ihr zu warten, auf eine Vergebung oder ein Lächeln. Aber die 49-Jährige saß regungslos in der dritten Reihe, ihre 14-jährige Tochter fest an sich gedrückt. Sie war den Tränen nah, als der Kammervorsitzende Klaus Reinhoff noch einmal an das grausige Geschehen erinnerte: Am 11. Mai 2020 hatte der Angeklagte versucht, seine Lebensgefährtin und Mutter von zwei Kindern in Euskirchen zu töten. Mit einem Messer schlitzte er ihr – vor den Augen der Kinder – die Kehle auf.

Anklage forderte zehn Jahre

Das Bonner Schwurgericht hat den polnischen Bau- und Waldarbeiter aus Euskirchen am Dienstag wegen versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes sah die Kammer, im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, nicht als erfüllt an. Der Vertreter der Anklage hatte zuvor zehn Jahre Haft gefordert. Zorn oder Wut allein seien noch keine verwerfliche Gesinnung des Täters, hieß es im Urteil.

In einem Punkt waren sich aber alle einig: Wegen der zerstörerischen Trunksucht des Angeklagten wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Immerhin war der Alkohol bereits vor 14 Jahren der Auslöser für einen ersten Tötungsversuch des Angeklagten gewesen. 2006 hatte der damals 31-Jährige einem Arbeitskollegen mitten ins Herz gestochen. Der gebürtige Pole war daraufhin vom Bonner Schwurgericht für den Tötungsversuch zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Töchter griffen ein

Die Trunksucht des Angeklagten spielte auch beim Streit des Paares eine zentrale Rolle: An dem Tag hatte die 49-Jährige ihrem Lebensgefährten erklärt, dass sie so nicht mehr weiterleben wolle, und ihn vor die Tür gesetzt. Er solle die Koffer packen und ausziehen. Mit diesem Ende, dem Verlust der Frau, kam er nicht zurecht.

„Eine ganz schlimme Tat“, so der Kammervorsitzende. Besonders schlimm, weil ein 14-jähriges Mädchen und seine ältere Schwester (30) mit ansehen mussten, wie der Mann im Schlafzimmer auf ihrer Mutter saß und sie töten wollte. Das mutige Eingreifen der Töchter brachte den Zornigen schließlich ins Wanken, sodass die Mutter – trotz der klaffenden Wunde – aus der Umklammerung robben und aus der Wohnung flüchten konnte.

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„Nur eine kleine andere Bewegung der Frau oder ein minimal anderer Winkel des Messers“, erklärt Reinhoff die Dramatik des Angriffs, „und der Schnitt hätte nicht nur die Luftröhre durchtrennt, sondern auch rechts oder links die Halsschlagadern verletzt.“ Das wäre ihr sicherer Tod gewesen, denn eine Rettung wäre dann kaum noch möglich gewesen. „Sie haben noch ein verdammtes Glück gehabt“, so der Kammervorsitzende zum Angeklagten.

Für die 49-jährige Frau werde der morgendliche Blick in den Spiegel auf die lange Wunde immer eine böse Erinnerung bleiben, so Reinhoff weiter. Und die 14-Jährige werde dieses Bild von der Mutter, der die Kehle durchgeschnitten wird, nie vergessen.

Als die beiden Frauen nach dem Urteil am Angeklagten vorbei den Gerichtssaal verließen, senkten sie den Blick. Mit Tränen in den Augen.