Nach FlutkatastropheSteuererhöhung für Betroffene in Bad Münstereifel verschoben

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Auch fast fünf Monate nach der Flut sieht man die Schäden in Bad Münstereifel noch deutlich.

Auch fast fünf Monate nach der Flut sieht man die Schäden in Bad Münstereifel noch deutlich.

Bad Münstereifel – Die durch die Flutkatastrophe stark belasteten Bürger und Unternehmer der Stadt Bad Münstereifel wird es freuen: Der Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, auf die eigentlich vorgesehene Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer zu verzichten. Vorerst zumindest.

„Im Moment gibt es viele andere Sorgen, als die Bürger mit höheren Steuersätzen zu belasten“, sagte Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian als Vorsitzende des Ausschusses.

Wie kam es zu der vorgesehenen Steuererhöhung 2022?

Um zu verstehen, wieso überhaupt eine Steuererhöhung für das Jahr 2022 vorgesehen war, muss man acht Jahre zurückspringen. Im Mai 2013 hatte der Stadtrat eine Haushaltskonsolidierung bis 2022 beschlossen – mit Steuererhöhungen alle drei Jahre. Damit stünde kommendes Jahr wieder eine Steigerung an. Die Grundsteuer B von 635 auf 695 Prozent, die Gewerbesteuer von 505 auf 530 Prozent. Damals hatte natürlich kein Politiker ahnen können, dass mitten in einer Pandemie auch noch eine Flut über die Stadt hereinbrechen würde.

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„Es war schon sehr früh absehbar, dass der Ausgleich des Haushaltssicherungskonzeptes nicht einzuhalten sein wird“, sagte Kämmerer Kurt Reidenbach. Die Einnahmerückgänge durch Corona und die Flut führten zu einer hohen Unterdeckung. Deshalb will die Stadt das Haushaltssicherungskonzept verlängern, was vom Land NRW aber abgelehnt wurde. Nach derzeitigem Stand sieht es aber so aus, als ob die Haushalte 2022 und 2023 nicht beanstandet würden, wenn sie nicht ausgeglichen wären. „Wir können heute natürlich nicht sagen, ob sich die Einnahmen 2024 stabilisiert haben und wir einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können“, sagte Reidenbach.

Die Flutschäden erschweren die Haushaltsaufstellung

Den Politikern schlug die Verwaltung zwei Alternativen vor: eine Erhöhung der Steuern wie vorgesehen oder sie so zu belassen, wie sie jetzt sind, und dann gegebenenfalls Anfang 2022 bei der Einbringung des Haushalts und der weiteren Planung des Haushaltssicherungskonzeptes zu prüfen, ob die Hebesätze erhöht werden müssen. Schon allein die ersten groben Ausführung Reidenbachs zeigen: Durch die Flutschäden wird die Aufstellung des Haushalts nicht einfach.

Die Politik stimmte bei einer Enthaltung mehrheitlich für die Variante zwei, also die Beibehaltung der Hebesätze. Der Tenor war bei allen ähnlich, exemplarisch soll Martin Mehrens (CDU) zitiert werden, der sagte: „Es ist absolut seriös, erst das Haushaltsbuch anzuschauen und die Situation dann zu bewerten.“

Die Gebühren für Rest- und Biomüll steigen um mehr als zehn Prozent

Eine Mehrbelastung gibt es aber ab 2022 doch für die Bürger. Wie im gesamten Kreisgebiet steigen die Gebühren für Rest- und Biomüll um mehr als zehn Prozent an. Die jährlichen Entsorgungsgebühren für eine gekaufte 60-Liter-Restmülltonne betragen 79,12 Euro (bisher 70,72 Euro), für 80 Liter 105,49 (bisher 94,30 Euro). Die weiteren Preise: 158,24 Euro (plus 8,35 Euro bei 120 Litern), 316,48 (plus 33,57 Euro/240-Liter-Tonne), 1740,65 Euro (plus 184,65/660-Liter-Container) und 2901,08 Euro (plus 307,72/1100-Liter-Container). Wer die Tonne mietet, muss jährliche Aufschläge von 2,81 Euro (bei 60, 80 und 120 Litern), 3,24 Euro (bei 240 Litern), 11,53 (bei 660 Litern) und 11,81 Euro (bei 1100 Litern) zahlen.

Der Grundpreis für die Entsorgung einer Biotonne steigt um 8,41 Euro auf 67,05 Euro, bei Eigenkompostierung ist ein reduzierter Grundpreis 28,83 Euro fällig (plus 3,62 Euro). Auch die Preise für weitere Biotonnen erhöhen sich.

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