Vertragseckpunkte festgelegtNeun Bieter haben Interesse am Nöthener Windpark

Ende Mai 2021 votierten die Bürger für die Ansiedlung eines Windparks in Nöthen.
Copyright: Tom Steinicke
Bad Münstereifel/Nöthen – Nach dem Bürgerentscheid vom Mai 2021 ist klar, dass im Nöthener Wald Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Aktuell gibt es neun Interessenten, wie die Verwaltung im nicht-öffentlichen Teil des Haupt- und Finanzausschusses ausführte. Diese neun Bieter sind vom Ausschuss nun festgelegt worden und dürfen ein Angebot vorlegen, das sich an den im öffentlichen Teil des Ausschusses vorgestellten Vertragseckpunkten orientiert.
Insgesamt gibt es sechs städtische Grundstücke, die verpachtet werden können. Darunter fallen allerdings auch zwei Wirtschaftswege, die auf Wunsch des Ausschusses nicht verpachtet werden sollen.
Die Stadt will neben einem Mindestentgelt auch prozentual am Erlös beteiligt werden, außerdem werden ein Bau- und ein Rückbau-Entgelt fällig. Weitere Entgelte oder Beteiligungen entfallen für Leitungsrechte, Unterverpachtungen und Jagdminderung. Die Laufzeit der Verträge wird auf 25 Jahre festgesetzt.
Abschalteinrichtungen
Die Windkraftanlagen müssen Abschalteinrichtungen für Vögel und Fledermäuse vorsehen, genauso sind Vorkehrungen zur Minimierung der Gefahren durch Eiswurf zu treffen. Zum Vertragsende sind die Anlagen zurückzubauen und der Ursprungszustand des Grundstückes ist wiederherzustellen.
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Weitere Bestimmungen beziehen sich darauf, dass sich Bürger (über Genossenschaften) oder die Stadt (als Kommanditist einer Betreibergesellschaft) beteiligen können.
Der vor Ort produzierte Strom wird ins Stromnetz eingespeist. Denkbar ist laut Stadt ein Modell, bei dem der Strom an ein Unternehmen verkauft wird, das einen Bürgerstromtarif anbietet. (ets)




