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BerufungsprozessMann betrog aus Euskirchener Haftanstalt heraus

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Am Bonner Landgericht hat das Verfahren gegen einen 42-Jährigen begonnen. 

Euskirchen/Bonn – „Die Taten des Angeklagten zeigen das typische Muster eines unbelehrbaren Kriminellen“, zeigte sich die Staatsanwältin überzeugt. Dennoch schloss sie eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich von maximal zwei Jahren nicht völlig aus.

Vor einer Berufungskammer am Bonner Landgericht hat das Verfahren gegen einen 42-jährigen Mann aus dem Vorgebirge begonnen, der trotz mehrerer vorausgegangener einschlägiger Verurteilungen seine betrügerischen Straftaten ungerührt aus dem offenen Vollzug der JVA Euskirchen fortgesetzt hatte. Mittels im Darknet beschaffter Kreditkarten bestellte der Betrüger Waren, die er an ein Postfach liefern ließ, um sie gewinnbringend weiterzuveräußern.

Das Amtsgericht der Kreisstadt hatte ihn dafür zu einer weiteren Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Gegen diese Entscheidung waren sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.

Angeklagter ist in psychologischer Behandlung

Zum Auftakt des zweitinstanzlichen Verfahrens erörterten die Beteiligten die Sachlage, bevor der Kammervorsitzende seine vorläufige Einschätzung der Rechtslage darlegte. Und auch das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine Bewährung unter strengen Bedingungen nicht ausgeschlossen sei.

Noch vor Jahresfrist hätte sie eine deutlich strengere Sicht vertreten, hatte die Staatsanwältin zuvor gesagt. Aber die Entwicklung, die der Angeklagte seither gezeigt habe, sei dazu geeignet, sie zum Umdenken zu bewegen. Der 42-jährige Vater lebt in einer festen Beziehung, steht wieder in Lohn und Brot und hat sich nach der Entlassung aus der sechsjährigen Haft in psychologische Behandlung begeben.

Die verhandelten Betrügereien hatte der Angeklagte zwischen dem 4. Oktober 2015 und dem 28. Januar 2017 begangen. Wegen gleichartiger Delikte war der Mann bereits von mehreren Gerichten verurteilt worden. Exakt 16.657 Euro betrug der Bestellwert der Waren im nun verhandelten Fall. Die Bandbreite reichte von Elektrogeräten über Bekleidung bis zu Parfüms.

Gericht fordert ein Geständnis

Abgestritten hatte der Angeklagte seine Taten nicht, er war „grundsätzlich geständig“, so der Richter. Er wolle sich nicht freisprechen, sagte der Angeklagte im vorausgegangenen Verfahren, aber sein Komplize habe den größeren Anteil an den Taten gehabt, sagte er damals. „Ich habe bei keiner Bestellung auf die Enter-Taste gedrückt.“

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Um in den Bereich einer bewährungsfähigen Strafe zu kommen, müsse er aber mehr zur Aufklärung beisteuern, waren sich Staatsanwältin und Gericht einig: Nicht zuletzt könne ein vollständiges Geständnis den Ermittlern möglicherweise zusätzliche Erkenntnisse bei der Aufklärung ähnlicher Taten liefern.

Neben dem vollständigen Geständnis will das Gericht aber auch Geld sehen: Nur, wenn der Angeklagte bis zum nächsten Verhandlungstag einen Betrag von 15.000 Euro bei der Gerichtskasse eingezahlt habe, lohne es sich, weiter über eine Bewährung zu reden.