Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

ProzessEuskirchener Gericht verurteilt 52-Jährigen nach Streit am Gartenzaun

3 min
Neuer Inhalt

Am Euskirchener Amtsgericht wurde ein Mann aus Zülpich verurteilt.

Euskirchen – Die Stimmung war angespannt am 17. Juli 2021. Das Hochwasser hatte furchtbare Schäden angerichtet – auch in einem Zülpicher Ortsteil, in dem es an diesem Nachmittag zu einem folgenschweren Streit an einem Gartenzaun kam. Die Angelegenheit wurde jetzt juristisch aufgearbeitet. Der Euskirchener Amtsrichter Felix Marienfeld verurteilte den 52 Jahre alten Zülpicher Boris K. (Namen geändert) wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

René M. (31) und seine Lebensgefährtin hatten an jenem Samstag begonnen, ihre von der Flut betroffene Garage aufzuräumen, was ihre Vermieterin auf den Plan rief. Am Zaun beklagte sie, dass das Paar sie nicht über die Schäden informiert habe. Kurz darauf mischte sich ihr Verlobter ein, Boris K.

Mit Zaunpfahl zurückgekehrt

René M. erklärte, er habe K. aufgefordert, sich aus der Sache herauszuhalten: „Er war ja nicht unser Vermieter.“ Tatsächlich entfernte K. sich vom Gartenzaun – aber nur, um mit einem Zaunpfahl zurückzukehren. K. habe versucht, ihm damit gegen den Kopf zu schlagen, sagte M. Er habe den Schlag mit seinem Arm abgeblockt, ebenso einen zweiten Versuch. Dadurch sei er so schwer verletzt worden, dass er sich in ärztliche Behandlung begeben habe, fügte M. hinzu und berichtete von einem schmerzhaften Hämatom.

Alles zum Thema Hochwasser, Überschwemmung und Flut

Seine Lebensgefährtin und eine Nachbarin bestätigten seine Darstellung. „Ich schrie ihn an, da guckte er mich an und ließ den Holzpfosten fallen“, sagte die Nachbarin über Boris K.

Angeklagter schwieg zu Tatvorwurf

Während der Angeklagte zum Tatvorwurf schwieg, schilderte seine Verlobte (53) den Ablauf anders als die übrigen Zeugen. M. habe ihren aus Bulgarien stammenden Partner „als Ausländer beschimpft“. Er solle doch erst einmal Deutsch lernen, habe ihr Mieter gerufen. Ihr Verlobter, so die 53-Jährige, hatte gerade Bauholz zersägt. „Er kam mit einem Stück davon zu mir, weil wir so etwas für eine Deko nutzen wollten.“ M. habe ihn im Zuge des Streits provoziert. „Komm’ doch her, wenn du was willst“, habe er gerufen. „Als er dann auf mich zukam, hat mein Verlobter ihn mit dem Holzstück weggeschoben.“

Die Details dazu musste sich die Zeugin regelrecht aus der Nase ziehen lassen. Marienfeld bewertete ihre Aussage als „weniger glaubhaft“ als die der anderen Zeugen. Nach der Beweisaufnahme sah er es als erwiesen an, dass K. sein Gegenüber mit zwei Schlägen verletzt hatte.

Das könnte Sie auch interessieren:

Einen minderschweren Fall von gefährlicher Körperverletzung – so hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Sache eingestuft – konnte der Richter nicht erkennen. „Zwei Schläge auf den Kopf hätten ohne die Abwehrbewegung schlimm ausgehen können“, sagte er. Im Bewährungsbeschluss legte er fest, dass K. 1200 Euro in Raten an ein Hospiz zahlen muss. M. und seine Familie haben das Mietverhältnis mittlerweile aufgelöst.