Die Staatsanwaltschaft Köln hat den Verdacht, dass es keinen Hochwasserschutzwall und unzulässig steile Böschungen gab.
Flut 2021 in ErftstadtErmittlungen gegen zwölf Personen zur Kiesgrube Blessem dauern an

Neben der Kiesgrube in Erftstadt-Blessem hatte sich bei der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 ein Krater gebildet.
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Die Ermittlungen gegen die zwölf Beschuldigten zur Kiesgrube in Blessem dauern auch fast vier Jahre nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 weiter an. Wie Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Anfrage mitteilt, werde bei der Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren wegen des fahrlässigen Herbeiführens einer Überschwemmung durch Unterlassen, der Baugefährdung sowie des Verstoßes gegen das Bundesberggesetz im Zusammenhang mit der Havarie einer Kiesgrube in Erftstadt-Blessem geführt.
Verdacht: Kein Hochwasserschutzwall und unzulässig steile Böschungen
Es bestehe der Verdacht, „dass sich am Südrand des zur Ortslage Blessem gelegenen sogenannten Altbereichs der betroffenen Kiesgrube kein den behördlichen Bestimmungen entsprechender Hochwasserschutzwall und zudem unzulässig steile Böschungen befunden haben“.
Beide Aspekte können laut Bremer ursächlich für das Eindringen großer Wassermassen am 14./15. Juli 2021 in die Kiesgrube gewesen sein. „Eine sogenannte rückschreitende Erosion soll die Ortslage Blessem sodann unterspült und zum Einsturz mehrerer Wohnhäuser geführt haben.“
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Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben gegen folgende zwölf Personen: den Eigentümer und Verpächter des Tagebaus, fünf (zum Teil ehemalige) Beschuldigte der Betreibergesellschaft mit Sitz in Bergheim, fünf (zum Teil ehemalige) Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg als der nach dem Bundesberggesetz zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde sowie einen Geschäftsführer eines geotechnischen Beratungsunternehmens.
Ein Abschluss sei derzeit noch nicht absehbar, so Bremer weiter. Komplexe Sachverständigengutachten stünden noch aus.