Corona-Krise beschleunigt LeerstandBlankenheim erhält Fördergelder aus Landesprogramm

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Trauriger Anblick unweit des Georgstores in der Ahrstraße von Blankenheim: Seit Monaten steht dieses große Geschäftslokal leer. Es ist eine von sieben Gewerbeimmobilien entlang der Haupteinkaufsstraße der Gemeinde, die derzeit verwaist sind.

Trauriger Anblick unweit des Georgstores in der Ahrstraße von Blankenheim: Seit Monaten steht dieses große Geschäftslokal leer. Es ist eine von sieben Gewerbeimmobilien entlang der Haupteinkaufsstraße der Gemeinde, die derzeit verwaist sind.

Blankenheim – Die Gemeinde will im Kernort etwas gegen den Leerstand von Einzelhandelsimmobilien und gastronomischen Betrieben tun. Der Trend hat sich durch die corona-bedingten Schließungen im Frühjahr auch im Blankenheimer Ortskern beschleunigt. Unterstützung bekommt die Gemeinde jetzt aus einem von der Landesregierung aufgelegten, neuen Sofortprogramm zur Städtebauförderung. Es wurde in der jüngsten Gemeinderatsitzung von der Verwaltung vorgestellt.

Wie ein bunter Flickenteppich sieht die Ahrstraße auf der Luftaufnahme aus, die Maria Nelles von der Gemeindeverwaltung in den Händen hält. Farblich markiert sind entlang der zentralen Adresse für Handel und Wandel in der Gemeinde Blankenheim, lässt man das Gewerbegebiet oberhalb der Stadt einmal unberücksichtigt, die aktuellen und jetzt schon für das kommende Jahr feststehenden Leerstände in Blankenheims „guter Einkaufsstube“.

Mehr Schließungen im Blankenheimer Ortskern

Ob Einzelhandelsgeschäfte oder gastronomische Betriebe – „das sehen Sie am schnellsten, wenn die Schaufenster plötzlich mit irgendwelchen Dingen zugestellt sind oder einfach leer sind“, sagt Nelles bei einem kurzen Rundgang. „Das Problem ist: Die Hausbesitzer wohnen oft noch über dem einstigen Geschäft. Sie können nicht einfach das ganze Gebäude verkaufen. Dann stehen sie ohne Wohnung da.“ Und auch das ist in Blankenheim nicht anders als in anderen Kleinstädten des Kreises Euskirchen: Traditionelle Einzelhandelsgeschäfte haben nur einen Eingang – ins Geschäftslokal im Erdgeschoss, die Treppe rauf in die Wohnung.

Diese komplizierte Ausgangslage ist nicht neu, und das Problem hat nicht nur Blankenheim, sondern es grassiert in ganz NRW. Jetzt wird der Leerstand noch durch den zeitweiligen Corona-Lockdown beschleunigt. Doch was dagegen tun? Die Antwort der Landesregierung ist ein aufgelegtes, neues Sofortprogramm aus dem Fachgebiet der Städtebauförderung: 70 Millionen Euro stehen kurzfristig zur Verfügung.

Ziele des Fördergeldes

Das Ziel des Fördertopfes steht unter dem Titel: „Stärkung der Innenstädte und Zentren NRW 2020“. 139 787 Euro davon erhält die Gemeinde Blankenheim, wie der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem am Freitag bekannt gab. Plus dem geforderten zehnprozentigen Eigenanteil von 15 532 Euro der Gemeinde macht das in der Summe 155 319 Euro.

Mit dem Fördergeld wird ein neues Immobilienmanagement aufgebaut und ausgestattet, das die Neuvermietung der leerstehenden Geschäftsräume voranbringen soll. Dieses Zentrenmanagement würde die Immobilie zunächst anmieten, der Leerstand wäre formal gestoppt. Dann sucht der neue Makler mit Marketing und Kontakten zu potenziellen Investoren neue Mieter. Das Ganze aber nicht im luftleeren Raum. Es soll eng mit dem im Rahmen des Städtebauförderungsprojekts „IEK Blankenheim-Nettersheim“ etablierten Quartiersmanagement für Blankenheim abgestimmt werden. Soweit der Plan.

Antrag wurde fristgerecht gestellt

Ein Plan, der Sinn machen könnte, denn man habe für den Verfügungsfonds des Landes zur Anmietung sieben Leerstandsimmobilien ermittelt, so Guido Waters von der Verwaltung. Sieben bei einem schnellen ersten Überblick. Der Antrag für das Geld aus dem Sondertopf wurde von der Gemeinde Blankenheim bei der zuständigen Bezirksregierung in Köln fristgerecht gestellt.

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Und nun laut CDU-Mann Voussem auch bewilligt. „Ziel des Programms ist es, nicht zu investieren, sondern zu intervenieren, um so als Kommune die Handlungshoheit über ein leerstehendes Geschäftslokal zu bekommen und prüfen zu können, wie eine Neunutzung aussehen könnte“, berichtet Waters. Dabei gibt es allerdings keine Tabus. Mittelfristig solle der Zwischenerwerb zu einer Reprivatisierung mit Umnutzung, einer dauerhaften Weitervermietung, oder, so Waters, zum Abriss der Immobilie führen.

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