BaugrundstückLand für Ferienhäuser am Kronenburger See wird angeboten

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Oberhalb des Kronenburger Sees betseht bereits eine Ferienhaus-Anlage.

Unterhalb der äußersten Ferienhausreihe erstreckt sich die Brachfläche, die ebenfalls mit Ferienhäusern bebaut werden könnte.

Eine Fläche für Ferienhäuser wird am Kronenburger See angeboten. Der Preis ist nicht günstig – und es gibt Verwirrung vor Ort.

Der Verkauf einer 11.322 Quadratmeter großen Brachfläche, die sich an das Gelände des Ferienparks Kronenburger See anschließt, sorgt in und um Kronenburg für Rätselraten. Das Gelände ist seit mindestens 14 Jahren als mögliches Erweiterungsgebiet bekannt – doch warum wird es gerade jetzt ausgeschrieben?

„Das hat uns auch verwundert.“ Leo Daverveld, Geschäftsführer der Eifelpark Kronenburger See GmbH und der Kronenburger Immobilienverwaltung GmbH, die die Mehrheitsanteile am Ferienpark hält, staunte nicht schlecht. Im Internet hatte er ein Inserat entdeckt, dessen Inhalt kein Schnäppchen ist, ihn aber sofort interessierte: „Baugrundstück für 26 Ferienhäuser im Ferienpark Kronenburger See – 650.000 Euro“ ist dort ausgelobt. Auf der Seite eines Maklers ist die Fläche für knapp 750.000 Euro angeboten. Und was in der Objektbeschreibung folgt, sollte Daverveld tatsächlich wissen. Das habe er aber nicht, versichert der Manager auf Anfrage, und auch Detlev Feld,   Manager vor Ort im Ferienpark, wirkt überrascht: „Wir haben jedenfalls diese Anzeige nicht geschaltet.“

Mehrere Makler bieten das Grundstück im Internet an

Mehrere Makler bieten das Grundstück auf den gängigen Immobilienportalen an. Wer der Besitzer der Fläche ist, geht daraus nicht hervor. Fest steht zunächst, dass das Gelände offenbar schon vor dem Eigentümerwechsel des Ferienparks im Jahre 2009, als die Kronenburger Immobilien GmbH das Grundstück von der Kronenburger See 2000 GmbH aus Selfkant kaufte, nicht mehr zum Besitz gehörte.

Demnach hat das angesichts des boomenden Eifeltourismus eigentlich für Investoren   interessante Objekt unmittelbar oberhalb des Sees allerdings einige Festlegungen, die einen Verkauf erschweren könnten.

„Ja, das ist Bauland, zudem ist auch schon eine Stichstraße dorthin gelegt“, bestätigt Erwin Bungartz, Allgemeiner Vertreter von Dahlems Bürgermeister Jan Lembach. Und es gibt nicht nur eine Straße. Denn in der erwähnten Objektbeschreibung stehen weitere Details. So gebe es schon einen genehmigten Bauplan für das noch unerschlossene Areal, an den sich der gesuchte Investor oder Bauträger zu halten habe. Und auch stehe fest, was dort geschehen darf und was nicht.

Die festgeschriebene Planung sieht drei Typen von Ferienhäusern vor

„Die festgeschriebene Planung“, heißt es, sehe vor, dass die einzelnen Baugrundstücke mit „drei unterschiedlichen Ferienhaustypen“ zu bebauen seien, die einzelnen Bauparzellen seien bereits vermessen. Und es gibt noch weitere Festlegungen: So bestehe aus der Historie ein Erschließungsvertrag mit einem ortsansässigen Tiefbauunternehmen, der vom Käufer übernommen werden müsse.

Sei dann erst mal alles mit Ferienhäusern bebaut wie vorgeschrieben, dann seien zu übernehmende Verträge mit der Parkverwaltung de Rompoot’ vorhanden, die sowohl eine Eigennutzung als auch eine Fremdvermietung zulassen.

Gemeinde Dahlem hat wohl kein Interesse am Vorkaufsrecht

Das alles liest sich so, als ob die Umsetzung der Bebauungspläne – aus welchen Gründen auch immer – bisher gescheitert ist und die Immobilienmakler   nun einen neuen Versuch starten, das Gelände los zu werden. In wessen Auftrag, ist unklar.

So würde die Eigentümerfrage vielleicht erst gelüftet, wenn es tatsächlich zu einem Kaufvertrag kommen würde. Denn: Vor der notariellen Beurkundung muss die Gemeinde Dahlem angefragt werden, ob sie ein Vorkaufsrecht geltend machen will. „Das würden wir allerdings wohl kaum tun“, sagt Erwin Bungartz: „Bei unserer Suche nach Neubauparzellen hilft uns ein ausgewiesenes Ferienhausgebiet mit zeitlich begrenzter Aufenthaltserlaubnis nicht.“

Für Leo Daverveld vom Ferienpark-Eigentümer Kronenburger Immobilien GmbH stellt sich die Lage schon anders dar. Selbst wenn er bis dato nichts von der bisher ungenutzten Bodenreserve gewusst haben sollte, jetzt hätte auch er die Kaufoption. „Ja, das müssen wir überlegen, ob wir das nicht tun“, so der Manager. Er will zudem seinen Rechtsanwalt konsultieren: Die einzige Zuwegung zu dem Gelände führt   über Grund und Boden der Eifelpark Kronenburger See GmbH: „Da will ich klären lassen, ob wir den Zugang für einen anderen Käufer des Geländes gestatten müssen oder nicht.“

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