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Ärger auf FriedhöfenDie Gemeinde Dahlem verbietet Grabschmuck auf Rasengräbern

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Auf den Grabplatten der Rasengräber in Schmidtheim sind Blumenschmuck, Grablichter und Figürchen zu sehen.

Wie hier auf dem Friedhof in Schmidtheim sind die Grabplatten der Rasengräber häufig mit Blumenschmuck, Grablichtern und Figürchen geschmückt. Erlaubt ist das nicht.

Rasengräber und Urnengrabstätten dürfen in der Gemeinde Dahlem nach dem Verblühen von Trauergebinden jetzt nicht mehr geschmückt werden.

Die Gemeinde Dahlem hat ein Problem mit Rasengräbern auf ihren Friedhöfen: Am Rand der einheitlichen Grabplatten ist das Aufstellen von Grabschmuck eigentlich untersagt – bislang jedoch nur als Bitte formuliert. Daran hielt sich kaum jemand. Nun hat der Gemeinderat das Verbot in die Friedhofssatzung aufgenommen. Ob das wirkt, bleibt abzuwarten.

„Das müssen wir sehr gut kommunizieren. Damit müssen wir sensibel umgehen“, sagte CDU-Ratsmitglied Martin Dederichs bei der Beratung über die Änderungssatzung. Denn nichts sei heikler, als trauernden Angehörigen Vorschriften zum Grabschmuck zu machen.

Künftig gilt: An Rasengräbern und Urnengrabstätten ist Grabschmuck jeglicher Art nach dem Verblühen von Trauergebinden verboten. Was auf den ersten Blick unspektakulär klingt, war bislang nicht verbindlich geregelt. „Wir haben auf das Verständnis der Angehörigen gesetzt“, erklärte Bürgermeister Jan Lembach – ohne den erhofften Erfolg. Auch Dederichs räumte ein, es habe sich „eine Eigendynamik entwickelt“.

Der Trend geht auch in Dahlem zu pflegeleichten Grabstätten

Die steigende Nachfrage nach pflegeleichten Grabstätten verschärft das Problem zusätzlich. Die Pflege – insbesondere das Mähen rund um die Grabplatten – übernimmt der Bauhof. Gleichzeitig werden die Flächen zunehmend individuell gestaltet. Auf dem Friedhof in Schmidtheim zeigt sich das deutlich: Blumen, Figuren, Grablichter oder persönliche Gegenstände wie Handtaschen schmücken viele Grabstellen. Kaum eine bleibt frei.

Die Mitarbeitenden müssen vor dem Mähen zunächst alle Gegenstände einsammeln – und anschließend wieder korrekt zuordnen.
Jan Lembach, Bürgermeister der Gemeinde Dahlem

Für den Bauhof bedeutet das erheblichen Mehraufwand. „Die Mitarbeitenden müssen vor dem Mähen zunächst alle Gegenstände einsammeln – und anschließend wieder korrekt zuordnen“, so Lembach. Oft sei dafür sogar eine Fotodokumentation nötig. Für solche Zusatzarbeiten sei der Bauhof jedoch nicht zuständig.

Was als Appell nicht funktionierte, ist nun rechtlich geregelt. In der Satzung heißt es, dass Bepflanzungen und das Abstellen von Grabschmuck im gesamten Umfeld der Rasengräber unzulässig sind. Lediglich Trauergebinde dürfen vorübergehend abgelegt werden, müssen aber nach dem Verblühen entfernt werden.

Ein Bußgeld wird bei Verstößen zunächst noch nicht fälllig

Rat und Verwaltung sind sich bewusst, dass die Umsetzung Fingerspitzengefühl erfordert. „Das müssen wir im Gemeindeblatt ausführlich erklären und auch im persönlichen Gespräch vermitteln“, betonte der Bürgermeister. Die Sorge, als wenig einfühlsam wahrgenommen zu werden, war in der Sitzung spürbar.

Offen bleibt, wie konsequent die Regel durchgesetzt wird. Ein Bußgeld steht zunächst nicht im Raum. „Noch nicht, nicht so schnell“, entgegnete CDU-Ortsbürgermeisterin Marita Schramm auf einen entsprechenden Vorschlag aus den Reihen der SPD.

Die Satzungsänderung in Dahlem gilt seit dem 1. Mai, eine Übergangsfrist bis zum Jahresende wurde eingeräumt. Ob die neue Regelung tatsächlich zu mehr Einheitlichkeit auf den Rasengräbern führt, wird sich erst noch zeigen. Klar ist aber auch: Dahlem steht mit dem Problem nicht allein da. „Das haben viele Kommunen“, berichtete Bürgermeister Lembach im Gespräch mit dieser Zeitung.