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EnergieDahlem lehnt zwei Windkraft-Projekte ab

Lesezeit 4 Minuten
Links von einem asphaltierten Wirtschaftsweg bei Dahlem steht ein Windrad, rechts ist ein Baum.

Dieses Windkrad bei Dahlem soll repowert werden. Mit 99,8 Metern Höhe bliebe es knapp unter den zulässigen 100 Metern.

21 Windräder stehen bereits in der Gemeinde Dahlem. Nun verwehrten die Politiker das Einvernehmen zu Neubau und Repowering.

21 Windkraftanlagen stehen schon in der Gemeinde Dahlem. Dabei soll es nach dem Willen der Politiker auch bleiben – im Moment jedenfalls. Der Gemeinderat hat dem Bau zweier neuer Windräder das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Das Repowering einer dritten Anlage wurde ebenfalls abgelehnt – wegen 20 Zentimetern Höhe des Ersatzbaus.

Abgelehnt wurde zunächst der Bau zweier neuer Anlagen am westlichen Rand von Berk, in dessen Umkreis schon viele der 21 Windräder im Gemeinde- und Privatwald zu sehen sind. Jetzt hatten sich die Politiker in Fachausschuss und Gemeinderat mit zwei neue Anlagen vom Typ Enercon E-175 EP5 mit einer Nabenhöhe von 162 Metern – was schon fünf Meter höher ist als der Kölner Dom – und einer Gesamthöhe von 249,50 Metern zu beschäftigen. Die Nennleistung soll bei 6,0 Megawatt liegen.

Vor allem im Gemeinderat wurde das Vorhaben kritisch gesehen. Manfred Braun, Ortsbürgermeister von Berk, äußerte seine Befürchtungen: „Wenn da erst zwei neue hinkommen, dann sind es bald auch sieben.“

Juristen äußern Bedenken zu neuen Windrädern in der Gemeinde Dahlem

Aus Sicht der Verwaltung sprechen vor allem einige sachliche Gründe gegen das Vorhaben. Sie hatte die Projektunterlagen im Vorfeld der Beratungen von einem Fachanwalt prüfen lassen. Der ist laut Verwaltung zu der Einschätzung gekommen, dass sowohl die vom Investor vorzulegende Umweltverträglichkeitsvorprüfung als auch die Schallimmissionsprognose fehlerhaft seien. Darüber hinaus verstoße das Projekt gegen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. So sei nach Einschätzung der Juristen unklar, „wie der Eingriff in Natur und Landschaft ausgeglichen beziehungsweise ersetzt werden soll“, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Weitere Verstöße gegen Naturschutzbestimmungen sollen demnach die Feldlerche betreffen, deren Habitat im Umkreis der geplanten beiden Windkraftanlagen liege und die vom Bau betroffen wäre. Es sei nicht feststellbar, „ob und wo die ökologischen Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleiben“. Das gemeindliche Einvernehmen wurde bei einer Enthaltung verweigert. Jedoch ist damit das Projekt nicht vom Tisch. Dieses gemeindliche Einvernehmen hat nämlich keine rechtlichen Auswirkungen, der Kreis Euskirchen kann das Vorhaben trotzdem genehmigen.

Laut Baugesetzbuch kann ein Vorhaben im Außenbereich – es handelt sich hier um Flächen, die für landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen sind, und die nach dem noch gültigen Regionalplan außerhalb der für Windkraft geeigneten Areale liegen – unter bestimmten Bedingungen dennoch bebaut werden. Es dürfen öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung muss gewährleistet sein und das Bauvorhaben soll der „Erforschung, Entwicklung, oder Nutzung der Windenergie dienen“. Ob diese Gründe nun bemüht werden, ist derzeit offen.

Bedenken gibt es auch beim Repowering an der Dahlemer Binz

Spannend bleibt es da auch, wie es mit einem weiteren Bauvorhaben weitergeht. Unweit eines Aussiedlerhofes nördlich von Dahlem will ein Investor die schon bestehende alte Anlage repowern: Sie soll höher und leistungsstärker werden. Derzeit hat das Windrad, ein Enercon-40, eine Nabenhöhe von 42 Metern, eine Gesamthöhe von 62,15 Metern und eine Nennleistung von 500 KW. Die Baugenehmigung wurde schon im November 1996 erteilt. Nun soll der vergleichsweise kleine Stromerzeuger zurückgebaut und durch eine Enercon E-70 E4 mit einer Nabenhöhe von 64 Metern und einer Gesamthöhe von 99,8 Metern ersetzt werden. Die Nennleistung soll sich auf 2 Megawatt vervierfachen.

Auch hier sieht die Gemeinde Dahlem Gründe, das Einvernehmen zu verweigern. Bürgermeister Jan Lembach nennt zunächst die Nähe zum Flugplatz Dahlemer Binz. Mit 99,8 Metern sei die Anlage zu hoch und auch zu nah am Flugplatz, sagte Lembach in seiner Eigenschaft als einer von zwei Geschäftsführern der Flugplatz-Gesellschaft Dahlemer Binz GmbH, einer Eigengesellschaft der Gemeinde. Zwar seien 100 Meter Höhe zulässig, doch er sehe bei der vergrößerten Anlage immer noch ein Gefährdungspotenzial.

Der Sachverhalt wurde auch mit der Aufsichtsbehörde, in diesem Fall der Bezirksregierung Düsseldorf, abgeklärt. Von dort allerdings kamen keine Einwände, da die Anlage nach dem Repowering ja die Höhenbegrenzung von 100 Metern unterschreite. Die Abstimmung im Gemeinderat war einstimmig bei einer Enthaltung, das Einvernehmen wurde nicht erteilt. Bleibt abzuwarten, wie relevant 20 Zentimeter im weiteren Genehmigungsverlauf noch werden.