Stadt bittet Anlieger zur KasseHöhe der Beiträge für Kapellenstraße steht fest

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Per Satzung hat der Stadtrat festgelegt, welchen Beitrag die Anlieger zur Neugestaltung der Kapellenstraße leisten müssen.

Per Satzung hat der Stadtrat festgelegt, welchen Beitrag die Anlieger zur Neugestaltung der Kapellenstraße leisten müssen.

Euskirchen – Die Sanierung des Viehplätzchen-Viertels ist nicht so gelungen, wie Politik und Stadtverwaltung in Euskirchen es sich vorgestellt hatten. Nach wie vor beschweren sich Bewohner über Ruhestörungen und Trinkgelage und über Drogengeschäfte, die in dem Altstadtquartier abgewickelt werden. Auch das Erscheinungsbild lässt an vielen Stellen zu wünschen übrig.

Daran ändert auch die Neugestaltung der Kapellenstraße nichts, die eine der Hauptachsen des Viertels ist. Waren Fahrbahn und Gehwege früher getrennt, so ist die Straße seit 2015 eine niveaugleich gepflasterte Mischverkehrsfläche, wie es in der Fachsprache heißt. Beleuchtung und Straßenoberflächenentwässerung wurden ebenfalls erneuert.

Anliegerbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben

Für diese Arbeiten werden nun – wie schon vor Jahren angekündigt und gesetzlich vorgeschrieben – auch die Anlieger zur Kasse gebeten. Der Stadtrat hat auf Vorschlag der Verwaltung die entsprechende Satzung beschlossen, und zwar bei einer Gegenstimme aus dem Lager der UWV. Die SPD-Fraktion enthielt sich. Die Satzung sieht vor, dass der Anliegeranteil auf 60 Prozent des beitragsfähigen Aufwandes festgelegt wird.

Wie Kämmerer Klaus Schmitz erklärt, spielte bei der Berechnung die Frage eine Rolle, „welchem Straßentyp die Kapellenstraße zuzuordnen ist“. Die Zeiten, da sie eine Hauptgeschäftsstraße war, sind längst vorbei. Nach Ansicht der Verwaltung ist sie aber immer noch als Haupterschließungsstraße einzustufen.

Der Verkehr fließt weiter

Die straßenbaulichen Veränderungen hätten „kaum einen verkehrsberuhigenden Effekt erzielt“, resümierte Schmitz in seiner Sachdarstellung für den Rat. Dies trage dazu bei, dass die Kapellenstraße – obwohl als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen – von der Hochstraße aus weiterhin als Verbindungsstrecke zur stadtauswärts führenden Kommerner Straße genutzt werde.

Bei der Herstellung von Haupterschließungsstraßen, so Schmitz, setze die Straßenbaubeitragssatzung den Anteil der Beitragspflichtigen für Fahrbahn und Oberflächenentwässerung auf 50 Prozent fest, für Gehwege, Parkstreifen und Beleuchtung auf 70 Prozent. Daraus leitete die Verwaltung den Mittelwert ab, besagte 60 Prozent. Er gilt einheitlich für alle Beitragszahler.

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Hätte die Stadt die Kapellenstraße als Anliegerstraße deklariert, „wäre die Veranlagung mit 70 Prozent erfolgt“, teilte Klaus Schmitz auf Anfrage ergänzend mit. Der finanzielle Aufwand, der auf die beitragspflichtigen Grundstücke entfällt, beläuft sich auf rund 305 000 Euro. Dieser Betrag verteilt sich nach Angaben des Kämmerers auf 37 Grundstücke mit 69 Beitragspflichtigen.

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