Kreis EuskirchenDas zahlen Bürgerinnen und Bürger für die Corona-Schnelltests

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Corona-Schnelltests sind künftig nicht mehr grundsätzlich kostenlos.

Kreis Euskirchen – Ab Montag, den 11. Oktober, müssen viele Bürger die Corona-Schnelltests selbst bezahlen. Seit Mitte März hatte das kostenfreie Angebot in Dutzenden Testzentren im Kreis bestanden. „Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger erforderlich“, heißt es dazu in der Begründung des Bundesministeriums für Gesundheit. Zahlen müssen fortan alle, die sich nicht impfen lassen möchten und nicht genesen sind, aber einen negativen Test-Nachweis wegen fehlender Immunisierung für Besuche in Restaurants und anderen Einrichtungen oder Veranstaltungen mit 3G-Regel benötigen.

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Per Rundmail wurden die Testzentren von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein darüber informiert, wer sich weiter kostenfrei testen lassen kann und wer nicht.

Unterschiedliche Kosten

Wie viel die Bürgertests kosten, kann nach Angaben des Kreises jedes Testzentrum selbst entscheiden. „Da werden sicher unterschiedliche Faktoren wie die Höhe der Miete und Personalkosten reinfallen“, so Kreis-Sprecher Sven Gnädig. Das seien Gesetzmäßigkeiten, die der freie Markt regeln werde. Es werde sich dann zeigen, welche Teststellen weiter bestehen blieben. „Nach und nach sind in den vergangenen Monaten sowieso viele Teststellen weggefallen, da deren Räumlichkeiten durch die Flutkatastrophe zerstört wurden“, so Gnädig weiter.

Die Testzentren an der Kölner Straße in Hellenthal und in der Schwerfener Schützenhalle etwa werden zum Montag den Betrieb einstellen. Ebenso schließen die beiden Stellen des Tribea-Gesundheitszentrums am Markt in Schleiden und im Vereinshaus in Dahlem sowie die Corona-Medi-Teststelle am Hagebaumarkt in Euskirchen. Durch die steigende Zahl an geimpften und immunisierten Bürger war die Nachfrage nach Selbsttests deutlich gesunken.

Exemplarische Abfrage der Testzentren

Eine exemplarische Abfrage hat ergeben, dass die Tests im Kreis zwischen zwölf und 20 Euro kosten werden, wobei sich die Preise noch ändern können.

Die Glück-Auf-Apotheke in Mechernich wird ab Montag 20 Euro für den Bürgertest verlangen. Die Teststelle des Malteser Hilfsdiensts in Euskirchen berechnet 18 Euro, ebenso halten es das DRK in Vogelsang und die Drive-in-Teststelle am Real in Euskirchen. 15 Euro werden beispielsweise in der Praxis Dr. Schröder in Bad Münstereifel im Corona-Medi-Testzentrum in Zülpich und der Mauritius-Apotheke in Weilerswist berechnet. In der Apotheke am Kreiskrankenhaus in Mechernich wird der Test 14,50 Euro kosten. 12 Euro werden in der Sportwelt Schäfer in Bad Münstereifel fällig, ebenso in der Teststelle im Aktivpark Kall und der Zweitstelle an der Urftseestraße 1 in Gemünd sowie im Tribea-Gesundheitszentrum in Blankenheim.

Weiter kostenfrei testen

Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, haben weiterhin die Möglichkeit zu mindestens einem kostenlosen Schnelltest pro Woche. Auf Anfrage verwiesen sowohl der Kreis als auch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein auf diese Angaben der Bundesregierung. Dazu zählen etwa Kinder, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder in den drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind sowie Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Wer sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung begeben musste, kann sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

Weitere Ausnahmen gibt es bis zum 31. Dezember: Bis dahin können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Auch Schwangere, egal in welchem Monat. Das Gleiche gilt bis zum 10. Dezember auch für Stillende.

Wer unter diese Ausnahmeregelungen fällt, muss einen entsprechenden Nachweis vorlegen – etwa eine ärztliche Bescheinigung, den Mutterpass oder einen Ausweis bei Minderjährigen.

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