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Integration
„Man glaubt mir nicht, dass ich schwul bin“ – Euskirchener Behörde will helfen

6 min
Ein Mann sitzt mit dem Rücken zur Kamera mit drei Frauen an einem Tisch, auf dem eine Regenbogenfahne ausgebreitet wurde.

Aus politischen Gründen, vor allem aber aufgrund seiner Sexualität ist Hogir Kaya aus der Türkei geflüchtet. Im Gespräch mit Evlanaz Bozaci, Nevin Sezgin und Belqis Schulz (v.l.) erzählt er von seinen Schwierigkeiten, einen Aufenthaltsstatus zu erhalten.

Bei Behörden mangelt es oft an Sensibilität im Umgang mit queeren Geflüchteten. In Euskirchen haben sich die KIM-Case-Manager deshalb schulen lassen.

Dass sich die Türkei unter der Führung von Recep Tayyip Erdoğan seit Jahren immer weiter weg bewegt von den Grundlagen eines freiheitlich demokratischen Staates, ist bekannt. Die stetige Idealisierung traditioneller Familienstrukturen führte im Gegenzug zu einer zunehmenden Dämonisierung von Lesben, Schwulen, Trans- und Interpersonen sowie nonbinären Menschen in der Türkei und damit auch zur spürbaren Beschneidung ihrer Rechte.

Im Herbst letzten Jahres wurde ein Entwurf des 11. Justizpakets bekannt, aus dem hervorgeht, dass der Druck auf die LGBTIQ-Bewegung in der Türkei weiter erhöht werden soll, was vermuten lässt, dass die Mitglieder der Community bald schon legal kriminalisiert werden können: „Bei Trauungszeremonien gleichgeschlechtlicher Paare würde bis zu vier Jahren Haft drohen, Transpersonen würden kaum noch rechtliche Anerkennung oder medizinische Hilfe bekommen“, warnt Amnesty International und sagt, dass die Gesetzesänderungen Leben und Rechte von LGBTQI-Menschen gefährden. Das Land zu verlassen ist für viele dieser Menschen die letzte Möglichkeit, ihre Identität nicht verstecken zu müssen.

Türkischer Geflüchteter hatte Probleme bei den Behörden

Auch Hogir Kaya (Name geändert) entschied sich, aus der Türkei zu fliehen. „Ich bin schwul, ich bin Kurde, ich hatte Probleme wegen politischer Aktivitäten“, erzählt der 28-Jährige. Zu Fuß flüchtete er über Bulgarien nach Rumänien und kam schließlich vor vier Jahren in Deutschland an. Sieben Monate lebte er in der Zentralen Flüchtlingsunterkunft in Euskirchen, bis er einer anderen Stadt zugewiesen wurde. Hogir Kaya beantragte Asyl aufgrund seiner sexuellen Orientierung und wurde abgelehnt. Dreimal sprach er beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bamf) vor, legte seine Fluchtgründe dar, bekam jedoch keinen positiven Asyl-Bescheid. „Man glaubt mir nicht, dass ich schwul bin“, sagt er, der vor einiger Zeit seinen ebenfalls türkischen Lebensgefährten geheiratet hat. In Deutschland, in der Türkei wäre dies – wie in vielen anderen Ländern der Erde – nicht möglich gewesen.

„Wenn jemand lesbisch, schwul, trans oder inter ist und verfolgt wird, ist dies in Deutschland ein anerkannter Asylgrund“, erklärt Belqis Schulz, Gesamtkoordinatorin des Case Managements im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagement (kim) im Kreis Euskirchen. Für die Mitarbeitenden des bamf müsse klar sein, dass der zur Anhörung erschienene Antragsteller zur LGBTIQ-Community gehört und deshalb im Herkunftsland diskriminiert oder verfolgt wurde. Das wiederum kann als Verletzung der Menschenrechte gewertet werden.

Fragen zu sexuellen Praktiken sind inzwischen verboten

„Es wird empfohlen, dass diese Antragsteller ihre sexuelle Orientierung oder ihre geschlechtliche Identität bei der ersten Anhörung offenlegen“, sagt Belqis Schulz. Dies würde Fragen zum Privatleben, zum Selbstfindungsprozess oder zu bisherigen Beziehungen zur Folge haben. Fragen zu sexuellen Praktiken, wie sie früher gerne gestellt wurden, sind mittlerweile verboten. Ebenso wie psychologische Tests zur Bestimmung der sexuellen Orientierung. Insgesamt aber bietet die deutsche Gesetzgebung vier mögliche Schutzformen bei einem Fall wie Hogir Kaya.

Laut dem LSVD+-Verband Queere Vielfalt führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Statistiken über die Merkmale Herkunftsland, Geschlecht und Alter, aber nicht über die von den Asylbewerberinnen und -bewerbern angegebenen Fluchtgründe. „So gibt es weder verlässliche Zahlen hinsichtlich der Anträge von LSBTIQ-Personen, noch hinsichtlich ihrer Anerkennung“, heißt es seitens des Bürgerrechtsverband, der sich unter anderem für kultursensibel geführte und faire Asylverfahren von queeren Geflüchteten einsetzt.

Behördenmitarbeitenden mangelt es oft an Sensibilität

Schätzungen gehen bei einer Million geflüchteter Menschen von 50.000 bis 100.000 Personen aus, die sich als queer oder nicht nur heterosexuell bezeichnen. „Auch in Deutschland ist es für viele queere Menschen schwierig, auf Grundlage ihrer sexuellen Identität beziehungsweise Geschlechtsidentität Schutz gewährt zu bekommen“, heißt es in einer Broschüre des Awo-Bundesverbandes zur Sensibilisierung von Einrichtungen für die Belange queerer Geflüchteter.

Grund hierfür sei, dass es bei den Behördenmitarbeitenden häufig an der nötigen Sensibilität mangelt. Obwohl Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität Schutzgründe seien, gebe es immer wieder Schwierigkeiten im Dialog mit den Behörden: „Oft fehlt es an Einfühlungsvermögen und Verständnis seitens der Mitarbeitenden, um die Gefahr durch Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität in den jeweiligen Herkunftsländern richtig einschätzen zu können.“ Es mangele in der Regel an einem grundlegenden Verständnis für die „Probleme und Herausforderungen einer nicht-heteronormativen Lebensweise im gesellschaftlichen und rechtlichen Kontext.“

Euskichener haben sich im Umgang mit queeren Geflüchteten geschult

Genau das wolle man im Kim-Case-Management vermeiden, sagt Belqis Schulz. Erst kürzlich haben alle Case-Manager an einer Schulung teilgenommen, durchgeführt vom LSVD+-Verband Queere Vielfalt. „Und auch wenn wir alle schon viel wissen, haben wir noch einiges dazugelernt“, meint die Gesamtkoordinatorin des Case Managements.

Eine Maßnahme, die als Türöffner dienen soll, wird schon länger umgesetzt: In der Kantine der Kreisverwaltung, im Wartebereich der Ausländerbehörde und in allen Beratungsräumen der Case-Manager finden sich Symbole wie Regenbogensticker oder mehrsprachige Plakate und Flyer, die deutlich machen sollen: Hier wird Vielfalt gelebt und wertgeschätzt.

Auch die Initiative „Anzeigen statt Aushalten – Gemeinsam gegen Queerfeindlichkeit“, die von der Stadt Köln, der Polizei und der Staatsanwaltschaft NRW ins Leben gerufen wurde, unterstützt der Kreis Euskirchen. Schulz: „Wir wollen Menschen aus der LGBTQI-Gemeinschaft Mut machen und zeigen, dass sie hier einen geschützten Raum finden, in dem sie sich öffnen können.“


Angriffe, Bedrohungen und Beleidigungen auch in Deutschland

Seit Mai 2021 wird das Kommunale Integrationsmanagement, kurz Kim, im Kreis Euskirchen umgesetzt. Kim ist das bislang größte integrationspolitische Förderprogramm des Landes NRW, dessen Ziel es ist, die Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiter zu verbessern – und zwar von der Einreise bis zur Einbürgerung.

Begleitet werden die Zugewanderten im Kreis Euskirchen von 15 Case-Managerinnen und -Managern, die größtenteils bei den Wohlfahrtsverbänden angesiedelt sind. Sie helfen, die Ressourcen und Stärken des Klienten sowie seine individuellen Ziele herauszuarbeiten. Gemeinsam werden dann Perspektiven für ein selbstständiges Alltags- und Berufsleben entwickelt.

An einer Pinnwand hängen unterschiedliche Plakate.

Auch im Wartebereich der ABH finden sich Plakate und Flyer, die sich mit ihrer Botschaft an queere Menschen und deren Umfeld richten.

In vielen Ländern drohen queeren Menschen Verfolgung, Gefängnis, Folter oder sogar die Todesstrafe. Einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen werden derzeit in 70 Staaten strafrechtlich sanktioniert und mit mehrjährigen Freiheitsstrafen belegt. In weiteren elf Staaten steht darauf die Todesstrafe.

Diskriminierung, Belästigungen, Beleidigungen und Gewalt gegen Menschen aus der queeren Community gehören aber auch in Deutschland zum Alltag. „Das Dunkelfeld der Straftaten in diesem Bereich ist dabei überdurchschnittlich hoch. Beides muss sich ändern und dafür setzen wir uns ein“, heißt es auf der Homepage der in Köln entstandenen Kampagne „Anzeigen statt Aushalten“. Die Initiative will dazu ermutigen, Anzeige zu erstatten, wenn jemand von queerfeindlicher Gewalt betroffen ist oder aber wenn jemand Zeugin oder Zeuge einer solchen Straftat wird.