Eine Klage gegen den Weiterbau der A1 hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Das Projekt sei wichtig für die öffentliche Sicherheit.
Bundesrichter weisen Klage abAutobahn 1 kann zwischen Kelberg und Adenau gebaut werden

Grünes Licht für den Ausbau der A1 in Rheinland-Pfalz hat das Bundesverwaltungsgericht gegeben. Das Foto zeigt das Ausbauende an der Anschlussstelle Blankenheim bei Tondorf.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag die Klage des Landesverbands Rheinland-Pfalz des Bundes für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) gegen den Weiterbau der Autobahn A1 in Rheinland-Pfalz abgewiesen. Dabei geht es um den 10,5 Kilometer langen Abschnitt zwischen dem Autobahn-Ende bei Kelberg (Landkreis Vulkaneifel) und der Anschlussstelle Adenau (Kreis Ahrweiler).
Der BUND hatte argumentiert, dass Auswirkungen auf bestehende Schutzgebiete für Vögel nicht hinreichend untersucht worden seien und Lebensräume zahlreicher Vogelarten beeinträchtigt würden. Auch eine unzureichende Gewässerplanung und weitere Punkte wurden bemängelt. Nach Meinung des vom Land Rheinland-Pfalz beauftragten Planers sind dagegen in der Planung neben den bisherigen Brut- und Nahrungsräumen auch ausreichend Ausweichlebensräume ausgewiesen worden.
Weiterbau der A1 in der Eifel ist im „vordringlichen Bedarf“ eingestuft
Das Bundesverwaltungsgericht ist aber weder den Argumenten des Umweltverbandes noch seiner Anregung gefolgt, dem Europäischen Gerichtshof 32 Fragen zu den unterschiedlichsten Themengebieten vorzulegen. Bei dem Lückenschluss handelt es sich nach Einschätzung des Gerichts um ein wichtiges nationales und europäisches Infrastrukturvorhaben.
Das Projekt sei nicht nur vom Bundestag im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft worden, sondern gemäß EU-Verordnung auch Teil des bis spätestens 2050 fertigzustellenden transeuropäischen Verkehrsnetzes. Dieses Netz diene auch Verteidigungszwecken.
Ausnahmen von der EU-Vogelschutzrichtlinie sind nur möglich, wenn die „öffentliche Sicherheit“ betroffen ist oder „überwiegende öffentliche Interessen“ bestehen. Das ist bei der A1 nach Meinung des Gerichts der Fall. Es gehe um die öffentliche Sicherheit, und deshalb sei eine Klärung durch den Gerichtshof im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nicht notwendig.
BUND ist enttäuscht von der Entscheidung
Die BUND-Landesvorsitzende Sabine Yacoub ist enttäuscht: „Nach der Verhandlung hatte ich die Hoffnung, dass bestimmte Punkte dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden.“ In der seit gut 20 Jahren laufenden Diskussion um den Ausbau der A1 sei die öffentliche Sicherheit nie ein Thema gewesen: „Ich wage auch zu bezweifeln, ob dieser Punkt bei der A1 zutrifft“, sagte Yacoub. Zumal ja auch nach der Entscheidung eine Restlücke bei der A1 erhalten bleibe.
„Die Menschen warten seit Jahrzehnten auf diese Verbindung. In den Dörfern entlang der A1-Lücke rollen täglich Lkw durch enge Ortslagen“, teilte die rheinland-pfälzische Verkehrsministerin Daniela Schmitt mit. Mit der Entscheidung gebe es nun eine klare Grundlage, das Projekt endlich voranzubringen. Das sei ist auch eine Auszeichnung für die Planer beim Landesbetrieb Mobilität, die dieses Projekt rechtssicher umgesetzt hätten.
„Der Bund muss jetzt sicherstellen, dass die Finanzierung vollständig abgesichert ist. Die Region braucht Verlässlichkeit und klare Zusagen, damit der Weiterbau ohne zusätzliche Verzögerungen erfolgen kann“, so die Ministerin.

