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Alkoholkonsum ist kein Freifahrtschein für sexuelle Übergriffe

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Eine Fünf-Liter-Dose Bier sowie Fläschchen voller alkoholischer Getränke stehen bei einem Karnevalszug auf einem Tisch.

Täter-Opfer-Umkehr: Nach übergriffigem Verhalten wird gerne Alkoholkonsum vorgeschoben.

Nicht die Betroffenen, sondern die Täter sind schuld an verbalem oder körperlichen Fehlverhalten. Darunter leiden auch die 

Geht es um den Karneval, werden Themen schnell emotional aufgeladen. Das frohe und ausgelassene Feiern in der fünften Jahreszeit ist für viele Rheinländerinnen und Rheinländer identitätsstiftend. Nicht verwunderlich, dass es sich für einige Menschen um eine Herzensangelegenheit handelt, die es zu verteidigen gilt. Bei einem gesamtgesellschaftlich so relevanten, verstörenden und überfordernden Thema wie sexuellen Übergriffen muss aber klar herausgearbeitet werden, gegen wen sich die berechtigten Anschuldigungen richten.

In den Gesprächen mit Tanzgruppen aus dem Kreis wurde deutlich, dass die Karnevalistinnen keine Pauschalisierungen vornehmen wollen – weder gegen den Karneval, Herrensitzungen, Veranstalter noch gegen Männer in ihrer Gesamtheit. Stattdessen schilderten die Tänzerinnen verbales wie körperliches Fehlverhalten, das klar von den jeweiligen Tätern ausging.

Menschen nehmen sich heraus, Grenzen anderer zu missachten

Diese Erlebnisschilderungen sollen auf Verhalten aufmerksam machen, das rein gar nichts mit Brauchtum zu tun hat und untragbar ist. Es soll dafür sensibilisiert werden, dass hier keine enthemmten Naturgesetze greifen, sondern dass es sich gewisse Menschen herausnehmen, die Grenzen anderer zu missachten. Und dafür in Kauf nehmen, die Betroffenen körperlich oder seelisch zu verletzen. Das Wohlfühlklima aller Karnevalisten und Karnevalistinnen leidet unter so einem Fehlverhalten. Damit wird allen Feiernden ein umsichtiges Kennenlernen – auch ein Flirten – erschwert.

Gerriet Scheben

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Verbale oder körperliche Übergriffe geschehen nach übermäßigem Alkoholkonsum vielleicht nicht mehr bewusst, aber die frauenfeindliche Einstellung, die offenbar zugrunde liegt und unter der Wirkung des Alkohols zum Vorschein kommt, sollte generell kritisch hinterfragt werden.

Verhaltenshinweise sollten an die Täter gerichtet werden

Verhaltenshinweise sollten an die Täter, nicht an die Betroffenen gerichtet werden. Die Art, wie man sich anzieht, ist keine Einladung. Eine anfängliche Erwiderung eines Flirts verpflichtet zu rein gar nichts. Eine Performance auf der Bühne braucht in keinem Moment die Bewertung körperlicher Attribute.

Vielmehr steckt in den Aufführungen massiv Arbeit, viel Leidenschaft und Emotion – das passt wunderbar in den Karneval. Nicht dazu gehört es, sich danebenzubenehmen. Etwa Darbietungen damit abzuwerten, aus einer anonymen Masse heraus unangebrachte Kommentare zu rufen, die vielleicht für die Kollegen am eigenen Tisch gemacht sind. Die aber den Menschen auf der Bühne mit Sicherheit kein gutes Gefühl geben. Von körperlichen Übergriffen ganz zu schweigen, die von einer ausufernden Respektlosigkeit zeugen.

Zustimmung ist ein Grundprinzip gegenseitiger Wertschätzung

Das kann nicht der Anspruch eines Karnevalisten sein. Und das lässt sich auch mit Alkohol nicht rechtfertigen. Vorliegender Consent, also die Zustimmung zu bestimmten Handlungen, etwa Berührungen, ist ein Grundprinzip gegenseitiger Wertschätzung, das hoffentlich weiter in die Köpfe der Leute vordringt.

Nach Übergriffen sollte es in erster Linie darum gehen, Betroffenen mit Empathie zu begegnen. Und nicht die bereits erfahrene Gewalt zu reproduzieren. Wie jemand mit verletzenden Erfahrungen umgeht, muss jedem selbst überlassen sein.