Wenn Eltern nicht entscheiden können oder dürfen, bringen sich ehrenamtlichen Vormünder für die Belange von Kindern und Jugendlichen ein.
Chemie muss stimmenSeit 2013 werden im Kreis Euskirchen ehrenamtliche Vormünder eingesetzt

Zum Frühstück verabredeten sich einige der ehrenamtlichen Vormünder und die beiden Amtsvormundinnen des Kreisjugendamtes, Claudia Simon und Brigitte Hörter (3. und 2. v.r.).
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Claudia Simon war anfangs alles andere als überzeugt von der Idee. Mittlerweile ist die Mitarbeiterin des Kreis-Jugendamtes eine engagierte Verfechterin des Konzepts, ehrenamtliche Vormünder auszubilden, die sich um die Belange von Kindern und Jugendlichen kümmern, deren Eltern aus unterschiedlichen Gründen das Sorgerecht nicht ausüben können.
Auf Fachtagungen und anderen überregionalen Veranstaltungen werde sie nicht müde, dafür zu werben. „Meinen Job haben die ehrenamtlichen Vormünder wirklich sehr bereichert“, sagt Claudia Simon, die beim Kreis-Jugendamt als Amtsvormundin arbeitet.
Seit 2013 setzt das Kreis-Jugendamt ehrenamtliche Vormünder ein, und dabei habe man überwiegend gute Erfahrungen sammeln können, sagt Claudia Simon. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt mittlerweile sogar vor, dass ehrenamtliche Einzelvormünder bei entsprechender Eignung Vorrang gegenüber den Amts- oder Berufsvormündern haben müssen. Konsequent umgesetzt wird dies jedoch nicht überall – und das überwiegend aufgrund zahlreicher Vorbehalte.
Vormundschaft ist ein Ehrenamt mit großer Verantwortung
„Wir betreuen als Amtsvormünder derzeit rund 150 Kinder, weitere 100 werden von Berufsvormündern und rund 70 von Ehrenamtlern betreut“, so Claudia Simon im Rahmen eines gemütlichen Frühstücks mit fachlichem Austausch, zu dem die Ehrenamtlichen kürzlich ins Kreishaus eingeladen wurden. Manche der bürgerlich Engagierten haben Vormundschaften für junge Menschen, die schon lange als Pflegekinder bei ihnen leben, andere kümmern sich um Mündel, die im Kreis Euskirchen in Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in Erziehungsstellen oder Pflegefamilien untergebracht sind.
Allen gemein ist: Das Ehrenamt ist eines mit großer Verantwortung, immerhin übernimmt man die Entscheidungsgewalt, die Eltern ansonsten innehaben. „Natürlich versuchen wir, die etwas komplexeren Fälle bei uns zu belassen und ehrenamtlichen Vormündern Kinder zu vermitteln, bei denen es nach unserer Einschätzung weniger problematisch ist, für sie einzustehen“, so Claudia Simon.
Dass es dennoch immer mal wieder knifflig werden kann, wird auch an diesem Mittwoch deutlich, als die Gäste anfangen zu erzählen. Natürlich wird niemand alleingelassen: Die Abteilung Jugend und Familie des Kreises ist Ansprechpartner und Ratgeber, wenn die ehrenamtlichen Vormünder Unsicherheiten haben oder sich eine fachliche Einschätzung der Amtsvormünder abholen wollen.
Absprachen mit den Eltern sind notwendig
Rigo T. ist seit fast zwei Jahren Vormund eines Jungen, der heute 13 Jahre alt ist und in einer Einrichtung der Jugendhilfe im Kreis Euskirchen lebt. „Ich hole mir ab und zu einen Tipp bei einem Bekannten, der Kinder-Psychologe ist, das hilft mir“, sagt er. Es sei nicht immer nur einfach gewesen, aber mittlerweile habe er eine tragfähige Beziehung zu dem Kind aufbauen können, und man sehe sich im Zwei-Wochen-Rhythmus.
Nicole S. erzählt von ihrem Pflegekind, das mit einem Jahr in ihre Familie kam und jetzt 16 Jahre alt ist. Sie habe erlebt, wie kompliziert es werden kann, wenn man nicht auch die Vormundschaft innehat, beispielsweise als der Junge im Kindergartenalter einen Unfall hatte und Verletzungen an den Milchzähnen erlitt. Die dringend notwendige OP konnte damals erst durchgeführt werden, als die Unterschrift der Eltern eingeholt worden war, die damals noch das Sorgerecht für den Jungen gehabt hätten.
Auch konnten sie als Pflegeeltern sich gegen die Empfehlung entscheiden, den Jungen in eine Förderschule zu geben. „Er ist an eine Regelgrundschule gekommen und hatte das Glück, einen tollen Klassenlehrer zu haben, der ihn unterstützt hat.“ Im vergangenen Jahr hat der junge Mann seinen Realabschluss erhalt, mit Qualifikation für die Oberstufe. „Er hat sich aber für eine Ausbildung entschieden“, erzählt die Pflegemutter.
Die Verbindung besteht häufig auch nach der Volljährigkeit
Wer eine ehrenamtliche Vormundschaft übernimmt, muss willens sein, mit den anderen Stellen im System eng zusammenzuarbeiten – der Einrichtung, dem zuständigen Jugendamt, den leiblichen Eltern oder Pflegeeltern, Ärzten, Therapeuten und noch einigen anderen. Man ist Anwalt oder Anwältin des Kindes, vertritt dessen Interessen, muss aber auch die Wünsche, Bedürfnisse und Einschätzungen der anderen respektieren und reflektieren. Simon: „Ein ehrenamtlicher Vormund sollte offen und kommunikativ sein und empathisch Gespräche führen. Und er sollte eine wertschätzende, offene Haltung gegenüber anderen Menschen und Lebensmodellen haben.“
Wer die Vormundschaft für ein Kind übernehmen möchte, sollte sich bewusst machen, dass diese als eine langfristige Aufgabe gedacht ist. Das Amtsgericht bestellt den Vormund formal, mit dem Erreichen der Volljährigkeit des Mündels erlischt dieser Status. „Bei den ehrenamtlichen Vormündern entstehen aber oftmals Bindungen, die weit über das 18. Lebensjahr hinausgehen, und genau das ist auch gewünscht“, so Claudia Simon.
Ehrenamtliche Vormünder bekommen im Kreis Euskirchen Unterstützung
Oftmals hätten die ehemaligen Mündel auch als junge Erwachsene noch verlässliche Ansprechpartner in ihren einstigen Vormündern. „Das kennt man auch von leiblichen Kindern, bei denen die Alltagsfragen und die Suche nach Unterstützung mit dem 18. Lebensjahr auch nicht enden.“
Eine weitere Voraussetzung für das Ehrenamt ist der Faktor Zeit: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Vormund sein Mündel einmal im Monat sehen soll. Viele der Ehrenamtlichen haben weitaus mehr Kontakt zu ihren Mündeln. Manche haben alle zwei Wochen eine Verabredung, andere passen die Treffen an die jeweilige Lebensphase und die aktuellen Themen des jungen Menschen an.
Sicher ist auf jeden Fall eines: Niemand, der sich im Kreis Euskirchen als ehrenamtlicher Vormund engagieren möchte, wird einfach ins kalte Wasser geschubst. „Es gibt Kennenlerngespräche mit uns, wir schauen gemeinsam, ob es die richtige Aufgabe ist. Und bevor es losgeht, nehmen die Ehrenamtler an einer Schulung teil“, erklärt Claudia Simon.
Natürlich werde auch sehr darauf geachtet, dass Mündel und Vormund gut zusammenpassen und die Chemie zwischen den beiden stimme, sagt Claudia Simon. Hier ermutige man die Beteiligten dazu, gut auf ihr Bauchgefühl zu hören.
Der Gesetzgeber möchte ehrenamtliche Vormünder einsetzen
Für minderjährige Menschen muss jemand die Verantwortung übernehmen, in der Regel tun dies die Eltern. Manchmal aber können, dürfen oder wollen sie diese Aufgabe nicht übernehmen. Dann wird über das Gericht ein anderer Erwachsener mit der Vormundschaft betraut. Das heißt, sich anstelle von Mutter oder Vater um die Angelegenheiten des Kindes zu kümmern.
Ein Vormund ist die rechtliche Vertretung des Kindes und soll für dessen Wohlergehen sorgen und im Sinne des Mündels Entscheidungen treffen. Meistens leben die Kinder, denen ein Vormund gestellt wird, nicht bei ihren Eltern, sondern in Einrichtungen der Jugendhilfe oder bei Pflegeeltern.
Seit einigen Jahren will der Gesetzgeber, dass Vormundschaften nach Möglichkeit an Ehrenamtliche übertragen werden. Das mag Kostengründe haben, gleichzeitig bietet es aber auch den Mündeln die Chance, eine tragfähige Beziehung mit einem Erwachsenen aufzubauen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß einer Vormundschaft - oftmals die Volljährigkeit – hinausgeht. Ehrenamtliche Vormünder können meist mehr Zeit mit ihren Mündeln verbringen als ein Amtsvormund.
Kreisjugendamt schult Ehrenamtler
„Ein Einzelvormund ist eine vertraute Person, die nur für das Kind oder den Jugendlichen zuständig ist und ihm das Gefühl vermitteln kann: Ich mag dich und setze mich gerne für dich ein, einfach so“, heißt es auf der Homepage des Kreises über die Vormundschaft. Neben Mündeln in Heimen oder Pflegefamilien gibt es auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die im Kreis Euskirchen leben und ebenfalls einen Vormund brauchen.
Die Ehrenamtler werden vom Kreisjugendamt geschult. Für ihre Tätigkeit können sie eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung beantragen. Die Amtsvormundinnen beraten, unterstützen und begleiten die Ehrenamtler bei ihren Aufgaben. Auch finden regelmäßig Treffen zum Austausch mit anderen Vormündern statt. Die ehrenamtlichen Vormünder müssen mindestens 18 Jahre alt sein, einen Pkw-Führerschein haben und ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Wer sich für das Ehrenamt interessiert, kann melden unter Tel. 02251/15678 melden oder eine E-Mail schreiben.

