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Auf Freund eingestochenMechernicherin erhält in Revision milderes Urteil

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Das Bonner Landgericht wandelte die Strafe in eine Bewährungsstrafe um.

Mechernich/Bonn – Schon das erste Verfahren hatte ein Happy End. Nachdem sie ihren Lebensgefährten mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte, war eine heute 35-jährige Polin zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Ihr Partner hatte ihr die Tat aber nicht nur verziehen, sondern der Angeklagten während des Verfahrens einen Heiratsantrag gemacht. Mittlerweile lebt das Paar in seiner polnischen Heimat und hat ein weiteres Kind.

Das erstinstanzliche Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) wegen Rechtsfehlern aufgehoben, nachdem die Verurteilte in Revision gegangen war: Das Gericht hätte dem BGH zufolge der Frage mehr Aufmerksamkeit schenken müssen, ob die Frau durch ihr Verhalten nach den Stichen von der Tat zurückgetreten sein könnte.

Richter stellen keinen Tötungsvorsatz fest

In der zweiten Instanz wurde die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Vorwurf des versuchten Totschlags fiel vom Tisch, da die Richter der nun zuständigen 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts keinen Tötungsvorsatz feststellen konnten.

Vielmehr habe die Frau ihrem damaligen und heutigen Lebenspartner mit völlig ungeeigneten Mitteln eine Abreibung verpassen und einen Schlussstrich unter die Beziehung ziehen wollen.

Die Tat ereignete sich am Abend des 13. Dezember 2019: Nach einem Streit mit seiner Partnerin war der Mann mit Freunden zu einer Kneipentour nach Euskirchen aufgebrochen. Als er nachts bei der Rückkehr seinen Wagen auf dem üblichen Parkplatz abstellen wollte, war dies nicht möglich, weil seine gesamten Habseligkeiten dort lagen.

Angst ums Weihnachtsgeld

Die Sachen hatte seine Partnerin aus dem Fenster geworfen, weil sie befürchtete, dass ihr Partner das Weihnachtsgeld vertrinken und verspielen könne. Zuvor hatte sie unzählige Male bei ihm angerufen und Nachrichten auf sein Handy gesandt.

Was dann folgte, beschrieb der Richter in der ersten Instanz mit: „Sie nimmt ein Messer, öffnet die Tür, sticht zu und schließt die Tür wieder.“ Bei der Frau spielte neben Verlust- und Zukunftsängsten der Alkohol eine Rolle: 2,4 Promille wurden nach der Tat bei ihr gemessen.

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Die Frage, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, war auch in der ersten Instanz bereits Thema: Mitleidsentscheidungen seien nicht richtig, hieß es seinerzeit. In der zweiten Instanz waren sich Anklage und Verteidigung aber darüber einig, dass die Bewährung keine Frage von Mitleid, sondern die nun verhängte Strafe der Schuld angemessen sei.