Kreis Euskirchen – Höhere Leistungen für insgesamt mehr Menschen, insbesondere für solche mit Demenz und psychischen Beeinträchtigungen, das verspricht das neue Pflegestärkungsgesetz II, das mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten ist.
Die gute Nachricht lässt manch einen Betroffenen dennoch verunsichert zurück: Allein am Dienstagmittag haben sich bereits acht Ratsuchende persönlich oder telefonisch bei Dietmar Haag gemeldet. Der Berater im Euskirchener Pflegestützpunkt der AOK Rheinland/Hamburg beruhigt: „Keiner wird durch das neue Gesetz schlechter gestellt als vorher!“
Im Gegenteil: Manch einer darf sich sogar über mehr Unterstützung freuen. „Wer bislang mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz Pflegestufe 1 und damit 316 Euro erhielt, bekommt jetzt 554 Euro“, so Haag, der die neue Gesetzgebung für positiv und gerechter hält: „Menschen mit Demenz fallen jetzt nicht mehr durchs Raster.“
Neue Bewertungsgrundlage
Auch Sabine Haas, eine der beiden Beraterinnen im zweiten Pflegestützpunkt im Kreishaus Euskirchen, begrüßt die Gesetzesreform: „Wir werden immer älter, damit sind Demenzerkrankungen deutlich auf dem Vormarsch. Durch das Pflegestärkungsgesetz II sind Betroffene nun jenen Menschen mit körperlichen Einschränkungen gleichgestellt.“ Der demografische Wandel und die damit einhergehende Zahl alter Menschen mit Pflegebedarf zeichnet sich auch an den Fallzahlen in der Beratungsstelle aus: Wandten sich 2014 noch 1586 Kreisbürger an den Pflegestützpunkt im Kreishaus, waren es 2016 bereits 2186.
Die wichtigste Änderung, die das Pflegestärkungsgesetz II mit sich bringt, ist die neue Bewertungsgrundlage, auf der der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Bislang wurde ermittelt, wie viele Minuten täglich für bestimmte Verrichtungen wie beispielsweise der Körperpflege nötig sind. „Ich glaube, alle sind froh, dass diese Minuten-Abfrage nun entfällt“, meint Dietmar Haag, zumal sich diese vorwiegend auf körperliche Einschränkungen bezogen. Begutachtet wird seit dem 1. Januar überwiegend, wie stark die Alltagskompetenz eines Menschen eingeschränkt ist.
Fünf Pflegegrade
Die Einordnung in insgesamt fünf Pflegegrade erfolgt, je nachdem, wie selbst- oder unselbstständig jemand ist. Sechs Lebensbereiche werden hierfür betrachtet, die in der Auswertung unterschiedlich stark gewichtet werden: die Selbstversorgung, zu der Ernährung und Körperpflege gehören; der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Maßnahmen wie Medikamenteneinnahme oder Arztbesuche; die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte; die Mobilität, also etwa Treppensteigen oder die Fortbewegung in der eigenen Wohnung; kognitive und kommunikative Fähigkeiten, wozu die zeitliche Orientierung ebenso gehört wie Vergesslichkeit; Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, etwa Depressionen, aggressives Verhalten oder nächtliche Unruhe.
Die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade wird übrigens automatisch vorgenommen – ein neuer Antrag ist hierfür nicht nötig. Wer in die Situation kommt, einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen zu müssen, bekommt in jedem Fall Unterstützung in einem der beiden Pflegestützpunkte.
„Oft sind die Menschen, die uns aufsuchen, in großer Sorge und wissen nicht, wie es weitergeht“, erzählt Sabine Haas. „In der Regel können wir weiterhelfen und den Menschen ihre Angst nehmen.“ Und auch ihr Kollege Dietmar Haag vom AOK-Pflegestützpunkt versprüht Zuversicht: „Bislang hatte ich noch niemanden hier, dem ich nicht helfen konnte.“
Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt
8508 Pflegebedürftige gab es laut IT NRW am Stichtag 15. Dezember 2015 im Kreis Euskirchen. Vor allem zwischen 75 und 90 Jahren sind Menschen pflegebedürftig.2088 von ihnen befanden sich in vollstationärer Pflege, die meisten aber wurden und werden zu Hause versorgt, entweder durch Angehörige (4557) oder durch einen Pflegedienst (1860). Dies entspricht dem Wunsch der meisten Menschen, trotz bestehender Pflegebedürftigkeit im vertrauten Lebensumfeld ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.
Insgesamt 2523 Plätze in 33 Pflegeheimen bietet der Kreis Euskirchen. Darüber hinaus gibt es 22 Plätze in zwei Hospizen und 19 Plätze in Kurzzeitpflegeeinrichtungen (wobei nicht belegte Vollzeitplätze hierfür ebenfalls genutzt werden können). Ausgebaut wird die Tagespflege im Kreis Euskirchen, die an fünf Tagen in der Woche pflegende Angehörige entlastet: Zurzeit stehen 112 Plätze zur Verfügung, in Kürze kommen 30 weitere hinzu.
Der Kreis Euskirchen bietet mit der AOK Rheinland/Hamburg Regionaldirektion Rhein-Erft-Kreis/Kreis Euskirchen zwei Pflegestützpunkte an. Hier können sich Ratsuchende, egal in welcher Krankenkasse sie Mitglied sind, kostenlos telefonisch oder persönlich beraten lassen. Bei Bedarf werden auch Hausbesuche durchgeführt. Die Pflegestützpunkte befinden sich im Kreishaus Euskirchen, Jülicher Ring 32, Tel.: 02251/15521 sowie in der AOK-Geschäftsstelle, Kaplan-Kellermann-Straße 2-6, 53879 Euskirchen, Tel.: 02251/703117 und 703209. (hn)pflegestuetzpunkt@kreis-euskirchen.depflegestuetzpunkt-euskirchen@rh.aok.de
