Missbrauch von 13-Jähriger40-jähriger Blankenheimer nach Geständnis verurteilt

Über einen sexuellen Missbrauch wurde vor dem Amtsgericht in Gemünd verhandelt.
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Schleiden-Gemünd – Eine gefährliche Beziehung hatte sich zu Beginn des Jahres 2021 zwischen einem 40-Jährigen aus der Gemeinde Blankenheim und einer 13-jährigen Nachbarstochter entwickelt. Immer wieder hatten sie Kontakt, er schickte ihr sexualisierte Mails, forderte sie auf, Fotos von sich zu machen und ihm zu schicken. Sie trafen sich, tranken Alkohol und hatten einmal Geschlechtsverkehr. Einvernehmlich, wie der nun Angeklagte betonte – was allerdings keine Rolle spielte, da das Einvernehmen unter 14 Jahren juristisch als nicht gegeben gilt.
Nachdem die Geschichte bei einem Geburtstagsfest ans Licht gekommen war, erstatteten die Eltern Anzeige, so dass der 40-Jährige sich nun wegen schwerem sexuellen Missbrauch vor dem Amtsgericht Gemünd verantworten musste.
Amtsgericht Gemünd: Zeuge legte Geständnis ab
Da der Angeklagte sich nach einigem Zureden entschloss, ein umfassendes Geständnis abzulegen, konnte der Prozess statt wie zunächst geplant in zwei Gerichtsterminen an einem Vormittag abgewickelt werden. Vor allem blieb der 13-Jährigen erspart, vor Gericht ihre Aussage zu wiederholen, die sie vor der Polizei gemacht hatte. Das Mädchen weigerte sich weinend, den Gerichtssaal zu betreten und den Angeklagten zu sehen, so dass das Gericht dank des Geständnisses auf ihr Erscheinen verzichten konnte.
Der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen, doch am nächsten Morgen sei ihr das alles falsch vorgekommen und sie habe es nicht mehr gewollt, hatte sie ausgesagt. So bestätigte es die Mutter im Zeugenstand. Beide Familien hätten über längere Zeit viel Kontakt gehabt, doch der sei dann abgebrochen. Eigentlich habe das Mädchen nichts davon erzählen und keine Details preisgeben wollen. So wisse die Mutter auch nicht, wann der Geschlechtsverkehr stattgefunden habe.
Blankenheimer war betrunken
Das wusste auch der Angeklagte nicht mehr so genau. In den Keller seien sie gegangen, als das Mädchen bei ihm gewesen sei. Er selbst sei betrunken gewesen, wie so oft zu dieser Zeit, sagte der Mann aus. Dem Mädchen habe er jedoch nie Alkohol gegeben, immer nur Wasser – auch wenn sie das Gegenteil behaupte. Auf einer Gartenstuhlauflage sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen, Spuren davon wurden für eine molekulargenetischen Analyse gesichert.
„Es tut mir leid, was passiert ist“, so der Angeklagte sichtlich betroffen. Er könne sich nicht erklären, wie es dazu gekommen sei. Vor allem habe er sich Sorgen über die Beziehung mit seiner Lebensgefährtin gemacht, mit der er auch mehrere Kinder hat. Seine häusliche Situation sei damals schwierig gewesen, er habe viel Alkohol getrunken und jemand zum Reden gebraucht.
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„Sie haben sich beide mit ihren Schwierigkeiten in der Situation befunden, was in einer Straftat endete“, fasste Richterin Claudia Giesen in ihrer Urteilsbegründung zusammen. Beide hätten jemanden zum Reden gesucht. Belastend sei die Vielzahl der sexualisierten Textnachrichten, mit denen er ein Abhängigkeitskonstrukt aufgebaut habe. Entlastend wirke das Geständnis und die Tatsache, dass der Angeklagte nicht vorbelastet war. So entschied das Gericht auf einen minderschweren Fall und verurteilte den Mann zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird.



