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Schüler von Polizei gefesseltWaffe bei Jugendlichen in Euskirchen entdeckt

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Symbolbild

Euskirchen – Eine Autofahrerin hat bei zwei Jugendlichen in Euskirchen eine Waffe entdeckt. Daraufhin alarmierte sie am Mittwoch gegen 7.25 Uhr die Polizei. Die Beamten rückten mit mehreren Streifenwagen zum Bereich Spiegelstraße/Neustraße aus. Sie durchsuchten die beiden Schüler im Alter von 15 und 16 Jahren nachdem sie sie gefesselt hatten und fanden tatsächlich eine Waffe.

Anscheinswaffe

Die Beamten stellten fest, dass es sich dabei um eine sogenannte Anscheinswaffe handelte. Ein Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten. Gegen die beiden Jugendlichen wurde Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet. Der Begriff „Anscheinswaffe ist üblicherweise nicht im alltäglichen Gebrauch zu finden. Meist ist die Rede von Waffenattrappe oder Spielzeugpistole.

Verstoß gegen Waffengesetz

Um eine scheinbare Bedrohung von Personen zu verhindern, nehmen Behörden die beschriebenen Vorgaben des Waffengesetzes in der Regel sehr ernst. Ein Verstoß gegen das Verbot, Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu führen, stellt der Polizei zufolge eine Ordnungswidrigkeit dar und wird nach den Vorgaben des Bußgeldkatalogs geahndet.

Bis zu 10 000 Euro Bußgeld

Üblicherweise wird neben dem verhängten Bußgeld, das bis zu 10 000 Euro betragen kann, auch die betreffende Anscheinswaffe durch die Polizei eingezogen. Für Anscheinswaffen kann übrigens kein Waffenschein erworben werden, da das Führen generell verboten und für Privatpersonen somit untersagt ist. (red)