Der Hauptausschuss unterstützt den Euskirchener Stadtmarketing-Verein Zeus, der vier Sonderöffnungen des Einzelhandels beantragt hat.
EinzelhandelEuskirchen plant mit vier verkaufsoffenen Sonntagen

In Euskirchen sollen 2026 vier Großveranstaltungen, hier das Knollenfest, von verkaufsoffenen Sonntagen flankiert werden.
Copyright: Tom Steinicke
Vier verkaufsoffene Sonntage sollen 2026 in Euskirchen stattfinden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat diese Planung auf Vorschlag der Stadtverwaltung abgesegnet. Die Zustimmung des Rates, der in der Angelegenheit das letzte Wort hat, gilt als Formsache. Im Ausschuss sprach sich allein Yannic Groell (Die Linke) gegen die Sonderöffnungen im Einzelhandel aus.
Vorgesehen sind sie am 26. April anlässlich des Euskirchener Stadtfestes, am 27. September (Knollenfest), am 25. Oktober (Simon-Juda-Markt) und am 13. Dezember (Weihnachtsdorf). So hatte es der Stadtmarketing-Verein Zeus beantragt.
Bis zu acht Sonntagsöffnungen pro Jahr sind in NRW erlaubt
Die Verwaltung muss stets sorgfältig begründen, warum sie Sonderöffnungen zulässt. Sie gelten als Ausnahme, wird doch die Sonntagsruhe als herausgehobenes staatliches Ziel im Grundgesetz garantiert. Das Land NRW erlaubt den Kommunen bis zu acht verkaufsoffene Sonntage jährlich, „wenn hierfür ein öffentliches Interesse besteht“, so die Stadtverwaltung. In Euskirchen sind vier Termine üblich.
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Bevor in der Sitzung CDU, SPD, AfD, Grüne und FDP ihre Zustimmung erteilten, hatten bereits die evangelische und die katholische Gemeinde, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, der Einzelhandelsverband sowie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband die Sonntagsöffnungen schriftlich befürwortet.
Nur die Gewerkschaft Verdi lehnte sie ab – „aus grundsätzlichen Erwägungen“ heraus und mit Blick auf die Schutzbedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie räumte aber ein, dass die von der Stadt vorgelegten Unterlagen ausreichten, „um die beantragten Sonderöffnungen zu genehmigen“.
