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Pläne für BaugebietStadt Euskirchen will in Kirchheim 118 neue Wohneinheiten ausweisen

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Das Bild zeigt eine Ackerfläche und Bäume am Dorfrand von Kirchheim.

Die Stadt Euskirchen will am Ortsrand von Kirchheim ein Baugebiet ausweisen.

Auf dem früheren Gärtnerei-Gelände am Ortsrand von Kirchheim sollen Ein- und Mehrfamilienhäuser entstehen. Streit gibt es wegen Einliegerwohnungen.

118 Wohneinheiten sind in einem Baugebiet vorgesehen, das eine Investorenfirma am nordwestlichen Ortsrand von Kirchheim entwickeln will. Das Areal wurde bis 2023 hauptsächlich von einer Gärtnerei genutzt. Um eine Wohnbebauung zu ermöglichen, muss die Stadt Euskirchen den Flächennutzungsplan ändern und einen Bebauungsplan aufstellen.

Das Plangebiet umfasst alles in allem 4,3 Hektar. Im Süden grenzt es an die Arloffer Straße (L 11). Das Unternehmen möchte darauf 25 Einfamilienhäuser, 38 Doppelhaushälften sowie fünf Mehrfamilienhäuser unterbringen. Letztere sollen Platz für insgesamt 55 Wohnungen bieten.

Erdwälle sollen das Gebiet vor Überflutungen schützen

Nachdem der Ausschuss für Umwelt und Planung vor einem Jahr zum ersten Mal über das Vorhaben beraten hatte, stand das Vorhaben jetzt erneut auf der Tagesordnung – mit einer Neuerung: Das Konzept sieht nun vor, das Neubaugebiet effektiv vor Starkregenzufluss aus der höher gelegenen Umgebung zu schützen. Zu diesem Zweck soll es am nördlichen und am westlichen Rand mit einem Erdwall umgeben werden.

Darüber hinaus will man Niederschlagswasser, das in dem Gebiet anfällt, in ein Rückhaltebecken einleiten, damit es dort versickert. Das Becken wird der Planung zufolge auf einem 3500 Quadratmeter großen Flurstück angelegt, das nördlich der Keplerstraße und westlich der Gregor-Mendel-Straße liegt.

Fraktionen stritten um Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau

Von den beiden Baumaßnahmen sollen auch Gebäude und Menschen im angrenzenden, bereits existierenden Wohngebiet profitieren. Während die Vorschläge für den Hochwasserschutz bei den Fraktionen auf Zustimmung stießen, gingen die Meinungen bei einem anderen Thema auseinander: Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte beantragt, dass die Investoren 30 Prozent der Einheiten für öffentlich geförderten Wohnungsbau reservieren sollten. Damit hatten sie jedoch nur die SPD und die Fraktion Die Partei/Die Linke auf ihrer Seite. Die übrigen Fraktionen – CDU, AfD, FDP und UWV – lehnten eine derartige Regelung ab. Der Antrag wurde mit 10:12 Stimmen abgelehnt.

SPD-Fraktionschef Michael Höllmann hatte vergeblich argumentiert, dass ein hoher Anteil der Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein habe, die Nachfrage nach öffentlich gefördertem Wohnungsbau also hoch sei. CDU-Obmann Armin Flucht dagegen bezeichnete die 30-Prozent-Quote als „absolut überzogen“.

Diskutiert wurde auch, ob man in den Einfamilienhäusern des Wohngebiets Einliegerwohnungen zulassen solle. Der Technische Beigeordnete Wolfgang Honecker sprach sich dagegen aus. Die Zahl der Wohneinheiten und damit nicht zuletzt die Zahl der Autos vor den Häusern solle nicht unkontrollierbar hoch werden, argumentierte er. Der Ausschuss folgte aber dem Antrag der Grünen, Einliegerwohnungen nicht zu verbieten. Dies könne auf längere Sicht auch aus finanziellen Gründen für manch eine Familie eine interessante Variante der Gebäudenutzung sein, sagte der Stadtverordnete Guido Bachem.

Die nächsten Schritte im Flächennutzungs- und im Bebauungsplanverfahren sind nun die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.