Trotz der Insolvenz wird der Betrieb im Alten Brauhaus in Euskirchen-Kreuzweingarten zunächst bis Ende August fortgeführt.
GastronomieDas Alte Brauhaus in Kreuzweingarten ist in der Insolvenz

Für das Alte Brauhaus sind bislang alle Übernahmeversuche gescheitert.
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Die neuen Betreiber waren voller Enthusiasmus und voller Pläne, als sie 2024 das Gasthaus zum alten Brauhaus in Kreuzweingarten eröffneten. Das historische Ensemble mit einem Saal für 300 Personen, das so sehr von der Flutkatastrophe im Juli 2021 in Mitleidenschaft gezogen worden war, erstrahlte nach der aufwendigen Sanierung in neuem Glanz. Zwei Jahre nach der Wiederinbetriebnahme jedoch sind die Träume der Pächter geplatzt: Das Amtsgericht Bonn hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der „Gasthaus zum alten Brauhaus GmbH“ eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter ernannte das Gericht den Rechtsanwalt Till Dehnen von Heidland Werres Diederichs Rechtsanwälte. Er teilte mit, dass der Betrieb im Brauhaus vorerst fortgesetzt wird. „Bereits gebuchte Veranstaltungen finden bis Ende August 2026 wie vereinbart statt“, versicherte Dehnen. Kurzfristige weitere Buchungen seien möglich. Feiern, gesellige Runden und kulinarische Termine würden „schön inszeniert und verlässlich organisiert“. Die 18-köpfige Belegschaft und betroffene Kunden seien entsprechend informiert worden, erklärte der Insolvenzverwalter.
Das Haus in Kreuzweingarten hatte wohl zu wenig Laufkundschaft
Er berichtete im Gespräch mit der Redaktion, dass es Anfragen von Interessenten gegeben habe – aber: „Die Übernahmeversuche sind bisher gescheitert.“ Er sei weiter offen für Interessenten, betonte er: „Selbstverständlich strebe ich einen Erhalt des Geschäftsbetriebs an, wenn sich die Möglichkeit ergibt.“
Da sich bis dato kein Investor gefunden habe, der den Betrieb übernehmen könne, habe man Gäste, die Termine ab September 2026 gebucht hatten, vorsorglich darüber informiert, „dass sie alternative Termine wahrnehmen können oder die geplante Veranstaltung nicht mehr stattfinden kann“, erklärte Dehnen auf Anfrage.
Er glaubt, dass die wirtschaftliche Schieflage auf die Lage des Gastronomiebetriebs zurückzuführen ist: „Das Haus hatte seit der Wiedereröffnung im Jahresverlauf noch nicht genügend Laufkundschaft. Es gab nur wenig Touristen, die spontan einkehrten.“
Unter diesen Voraussetzungen sei in der kalten Jahreszeit nicht der notwendige Umsatz zu generieren. Die Sommermonate mit Biergartenbetrieb hätten dem Brauhaus höhere Gästezahlen beschert als in den kühlen Monaten, unter dem Strich aber nicht genug. Deshalb sei über August hinaus eine Fortführung nach dem jetzigen Stand unwahrscheinlich. „Nach der Sommersaison wäre das sehr risikoreich. Das wiederum würde meiner Aufgabe als Insolvenzverwaltung widersprechen, für die Gläubiger möglichst viel Insolvenzmasse zu sichern.“
Für die Belegschaft hat der Rechtsanwalt angesichts der Situation lobende Worte parat: „Sie zieht an einem Strang. Es gibt keine Mitarbeiterflucht wie in vergleichbaren Fällen.“ Dies ermögliche eine Fortsetzung des Betriebs, so Dehnen: „Wer also noch eine Hochzeit, einen Geburtstag, eine Betriebsfeier oder ein anderes Event im Sommer 2026 plant, kann das Gasthaus zum alten Brauhaus weiterhin anfragen.“
