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Simon-Juda-Markt„Propeller Chaos“ für ganz Wagemutige in Euskirchen

Beim Simon-Juda-Markt vom 23. bis 26. Oktober in Euskirchen drehen sich die Fahrgeschäfte, erstmals dabei: das Pendel „Propeller Chaos“.

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Der Simon-Juda-Markt.

Zweimal im Jahr verwandelt sich für jeweils vier Tage die Strecke zwischen Altem Markt und Charleviller Platz in Euskirchen in eine zwei Kilometer lange bunte Erlebniswelt für die ganze Familie: im Frühjahr bei der Donatus-Maikirmes und im Herbst beim Simon-Juda-Markt. Letzterer findet von Freitag, 23. Oktober, bis Montag, 26. Oktober, statt. Entlang des Kirmesparcours warten zahlreiche Attraktionen auf die Besucher.

Der Duft kulinarischer Spezialitäten liegt in der Luft, funkelnde Lichter sorgen für eine stimmungsvolle Atmosphäre. Fahrgeschäfte, Spielbuden sowie zahlreiche weitere Angebote versprechen abwechslungsreiche und unvergessliche Kirmesmomente – so verspricht es die Stadt Euskirchen.

Ob Familienfahrgeschäft oder Autoscooter: Für Familien gibt es auf dem Simon-Juda-Markt eine Menge zu erleben. So startet das Kirmesabenteuer auf dem Alten Markt mit dem Historischen Pferdekarussell und führt weiter zu bewährten Klassikern, wie zum Beispiel dem Mini-Scooter auf dem Annaturmplatz. Auf dem Charleviller Platz lassen unter anderem die Kinderachterbahn Crazy Jungle und die Kinderschleife „Zauber der Fantasie“ Kinderaugen leuchten.

„Propeller Chaos“ zum ersten Mal dabei

Eines der absoluten Highlights ist das zum ersten Mal in Euskirchen aufgestellte „Propeller Chaos“-Pendel, das auf dem Charleviller Platz zu finden ist. Hier erleben Wagemutige Überschläge in rasanter Geschwindigkeit und atemberaubender Höhe.

Des Weiteren sorgen auf dem Charleviller Platz die Fahrgeschäfte „Die Krake“ und „Amazona-Bahn“ für das allseits beliebte Kribbeln im Bauch. Zudem gibt es dort eine weitere Neuheit für Euskirchen. Mit der XXL-Schaukel „Phantom“ kommt man in 45 Metern Höhe mit einer Geschwindigkeit von zirka 120 Kilometern pro Stunde zum Schaukeln. Außerdem können die Festplatzbesucher einen ordentlichen Drehwurm im „Break-Dancer“ auf dem Charleviller Platz bekommen.

Auf dem Annaturmplatz ist nicht nur eine Fahrt mit dem Autoscooter „Route 66“ möglich. In schwindelerregender Höhe können Besucher ein paar Runden mit dem Kettenflieger „Crazy Circus“ drehen.

Der Simon-Juda-Markt ist wie jedes Jahr eine Mischung aus Kirmes und Krammarkt, bietet Abwechslung aus rasanten Fahrgeschäften, typischen Volksfestspezialitäten und Verkaufsständen, die zum Bummeln und Verweilen einladen. Die Herbstkirmes, wie der Markt im Volksmund genannt wird, zählt zu den größten linksrheinischen Innenstadtjahrmärkten. Für Tanz und Stimmung ist ebenfalls gesorgt. Auf dem Charleviller Platz wird wieder ein Festzelt seine Türen öffnen. Dort wird es einige Auftritte zu sehen geben.

Eröffnet wird der Simon-Juda-Markt am Freitag, 23. Oktober, um 16 Uhr durch Bürgermeister Sacha Reichelt am Festzelt auf dem Charleviller Platz mit einem traditionellen Fassanstich. Die Kirmes ist an diesem Freitag bis 24 Uhr geöffnet. Am Samstag ist der Simon-Juda-Markt von 14 bis 24 Uhr geöffnet, im Festzelt ist sogar noch eine Stunde länger etwas geboten. Am Sonntag öffnet die Kirmes um 11 Uhr und schließt um 22 Uhr. Am Montag beginnt der Jahrmarkt um 12 Uhr, die Fahrgeschäfte sind aber erst ab 14 Uhr nutzbar. Um 22 Uhr endet der Simon-Juda-Markt.

Sicherheitshinweise

Die mobile Wache der Polizei und die Erste-Hilfe-Station des Deutschen Roten Kreuzes werden in der Bergerstraße, Ecke Carmanstraße, vertreten sein. Das Ordnungsamt der Stadt Euskirchen und die Kreispolizeibehörde werden auch in diesem Jahr wieder mit einer verstärkten Präsenz vor Ort sein und wollen so für Sicherheit und Ordnung sorgen.

Ein Messerverkaufsverbot besteht auf den Euskirchener Kirmessen bereits seit 2023. Das Tragen von Waffen jeglicher Art, auch Messern, ist per Gesetz und der Platzordnung der Stadt Euskirchen ausdrücklich verboten. Weiter besteht für das gesamte Gelände des Simon-Juda-Marktes während der Öffnungszeiten ein Cannabis-Konsumverbot.

Drehwurm auf dem Breakdance.

Bei Feststellungen werden auch Bereichsbetretungsverbote und Platzverweise, insbesondere bei Verstößen gegen die Platzordnung, ausgesprochen. Die Stadt Euskirchen rät, bei Fragen, Anregungen, Beobachtungen und Hinweisen die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde oder die Polizeibeamten direkt anzusprechen oder die Einsatzstation, Bergerstraße 73, aufzusuchen.

Verlegung des Wochenmarktes

Wegen der Kirmes muss der Wochenmarkt am Samstag, 24. Oktober, vom Annaturmplatz in die Straße Am Kahlenturm verlegt werden. Mit Behinderungen des fließenden Verkehrs und mit Parkplatzschwierigkeiten muss laut Stadt gerechnet werden. Es sollten bevorzugt die städtischen Parkhäuser angefahren werden.

Einrichtung von Halteverbotszonen

Wegen der Kirmesaufbauten ist es erforderlich, auf verschiedenen Straßen und Plätzen Halteverbotszonen einzurichten. Ab Montag, 19. Oktober, 5 Uhr, sind der Charleviller Platz und die Sebastian-Kneipp-Straße betroffen.

Ab Dienstag, 20. Oktober, gilt die Halteverbotszone ab 4 Uhr für den Annaturmplatz, die Dechant-Vogt-Straße und die Teile der Grünstraße, ab 6 Uhr für die Annaturmstraße, ab 10 Uhr für den Grünplatz und ab 17 Uhr für Teile der Bergerstraße sowie die Karlstraße und den Alten Markt. Die Carmanstraße und die Sebastianusstraße sind teilweise am Mittwoch, 21. Oktober, 6 Uhr, Halteverbotszonen.

Diese gestaffelte Regelung ist laut Stadt erforderlich, um den Parkraum möglichst lange zu erhalten, aber auch, um einen reibungslosen Kirmesaufbau zu gewährleisten. Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt.

Parkmöglichkeiten

Ausreichend Parkraum steht am städtischen Friedhof, dem Heinz-Flohe-Stadion, in den beiden städtischen Parkhäusern am Entenpfuhl und an der Spiegelstraße sowie den privat betriebenen Parkhäusern an der Baumstraße und dem Veybachcenter zur Verfügung. Anwohnern des Kirmesparcours mit Anwohnerparkausweisen wird vom 19. bis 27. Oktober gestattet, auf anderen städtischen Parkplätzen kostenlos unter Auslegung ihres Anwohnerparkausweises zu parken.

Zudem können betroffene Anwohner, die wegen des Jahrmarktes nicht auf ihren Stellplatz oder in ihre Garage kommen, einen vorübergehenden Parkausweis im Sachgebiet Verkehrsangelegenheiten der Stadt beantragen. Die Regelung beinhaltet alle umliegenden Parkplätze und Parkstreifen mit Parkschein, aber auch Bewohnerparkflächen in angrenzenden Zonen. Das gilt allerdings nicht für die Parkhäuser. (ets)