Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Prozess in EuskirchenZülpicher wegen sexueller Belästigung zu Geldstrafe verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Das Symbolbild zeigt einen Gerichtssaal, im Vordergrund Bücher mit Gesetzestexten.

Am Amtsgericht Euskirchen war ein Mann aus Zülpich wegen sexueller Belästigung angeklagt.

Ein heute 38-Jähriger hatte in einem Zug eine Jugendliche gegen deren Willen gestreichelt. Vor Gericht bestritt er die Vorwürfe – vergeblich.

Ein 38 Jahre alter Mann aus Zülpich ist am Euskirchener Amtsgericht wegen sexueller Belästigung einer Jugendlichen schuldig gesprochen worden. Richterin Stefanie Diel verurteilte Jimmy D. (Name geändert) zur Zahlung von 4500 Euro (60 Tagessätze zu je 75 Euro). Er hatte die Vorwürfe der Bonner Staatsanwaltschaft bestritten. Sein Verteidiger Hagen Seipel plädierte auf Freispruch, allerdings vergeblich.

Sein Mandant war am Abend des 16. Februar 2024 im Euskirchener Bahnhof mit einer damals 16 Jahre alten Schülerin aus Kall ins Gespräch gekommen. Schon in der Frage, wer die Initiative zu der Unterhaltung ergriffen hatte, gingen die Aussagen   der mittlerweile 17-Jährigen, die in dem Prozess als Zeugin vernommen wurde, und die Angaben des Angeklagten auseinander. Sie sagte, er habe sie angesprochen und ihr Komplimente gemacht („Du hast schöne Augen“), während er seinen Rechtsanwalt erklären ließ, das Mädchen habe den Kontakt gesucht und ihn nach einer Zigarette gefragt.

Dass ich zu jemandem freundlich bin, heißt nicht, dass er mich anfassen darf.
Die Geschädigte in ihrer Zeugenaussage

Wie auch immer: Die beiden stiegen in einen Zug, der in Richtung Kall fuhr. Die Schülerin setzte sich in einem Sechserabteil hin, Jimmy D. nahm den gegenüberliegenden Platz ein.

Bei den Schilderungen zum weiteren Geschehen stand wieder Aussage gegen Aussage. Die junge Kallerin sagte, der Mann habe angefangen, sie zu streicheln – am Oberschenkel und im Gesicht. Sie habe das nicht gewollt: „Dass ich zu jemandem freundlich bin, heißt nicht, dass er mich anfassen darf.“ Sie habe Angst gehabt und geweint, sich aber nicht zur Wehr gesetzt: „Ich war mit der Situation überfordert und habe nichts gesagt“, erklärte sie ihr Verhalten.

Nach dem Vorfall wurde die Polizei eingeschaltet

Als ihr Gegenüber seinen Platz verlassen habe, wohl um Müll wegzubringen, habe ein Mann, der in der Nähe gesessen habe, sie gefragt, ob mit ihr alles in Ordnung sei. Er habe schließlich auch den zurückgekehrten D. zur Rede gestellt, sagte die Jugendliche, die später am Abend aufgewühlt ihre Mutter angerufen hatte. Die Polizei wurde eingeschaltet, Jimmy D. wurde angezeigt und in der Folge angeklagt.

Verteidiger Seipel erklärte, sein Mandant habe die Jugendliche nicht unsittlich berührt. Falls sie aber diesen Eindruck gehabt habe, „dann tut es ihm unendlich leid“. Sollte er sie berührt haben, „dann höchstens beim Aufstehen von seinem Sitz und keinesfalls in sexueller Absicht“. Die Schilderung der Zeugin „lässt kein strafbares Handeln erkennen“, fügte der Anwalt hinzu.

Während er versuchte, die Glaubwürdigkeit der Schülerin in Zweifel zu ziehen, sahen die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und Richterin Diel dafür keinen Grund. Die Zeugenaussage sei „glaubhaft, schlüssig und widerspruchsfrei“, sagte die Vorsitzende.

Mit ihrem Urteil blieb sie unter dem Antrag der Anklägerin, die 90 Tagessätze zu je 70 Euro gefordert hatte. Der Zülpicher muss auch die Kosten des Verfahrens tragen und für seine eigenen notwendigen Auslagen aufkommen.