Abo

Gestiegene KostenEltern sollen höhere Beiträge für die OGS in Weilerswist zahlen

4 min
Ein Kind füllt ein Arbeitsblatt aus. Zu sehen ist nur die Hand, die den Stift führt.

Die Beiträge der Eltern für die OGS-Betreuung ihrer Kinder bemessen sich nach dem Einkommen.

Die Beiträge wurden seit 2017 nicht mehr erhöht. Seitdem müssen deutlich mehr Schüler betreut werden, und die Kosten sind gestiegen.

Die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Soziales und öffentliche Ordnung haben mehrheitlich einer Beschlussvorlage zugestimmt, die vorsieht, die Vergütung des Vereins „Betreute Schulen“ von 20.000 auf 30.000 Euro jährlich zu erhöhen. Das führt dazu, dass auf die Eltern, deren Kinder in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) betreut werden, höhere Kosten zukommen.

Der Verein ist korporatives Mitglied der AWO Rhein-Erft & Euskirchen und Träger zweier OGS im Gemeindegebiet, der Josef-Schaeben-Schule in Weilerswist und der Johannes-Vincken-Grundschule in Lommersum. Der Verein ist zudem seit dem Schuljahr 2020/21 für den Einzug und die Verteilung der Elternbeiträge sämtlicher OGS-Träger in der Gemeinde zuständig.

Koordinierung der Beiträge läuft über den Verein „Betreute Schulen“

In der Kooperationsvereinbarung zwischen den OGS-Trägern und der Gemeinde ist geregelt, dass die Offenen Ganztagsschulen die vollständigen Landesfördermittel sowie die Elternbeiträge zur Finanzierung erhalten. Die Gesamtsumme wird entsprechend der   Zahl der betreuten Kinder auf die verschiedenen Träger verteilt.

Der Verein „Betreute Schulen“ kalkuliert laut Beschlussvorlage mit durchschnittlich etwa 2500 Euro pro Kind in der Gemeinde Weilerswist. Zum Vergleich: In der Stadt Euskirchen ist die Finanzierung nach Angaben der Weilerswister Verwaltung bereits im Schuljahr 2023/24 auf rund 2700 Euro pro Kind angehoben wurden. Aktuelle Bedarfe sehen teils mehr als 3000 Euro pro Kind vor.

Vonseiten der Verwaltung heißt es, dass durch das in Weilerswist praktizierte, aber unübliche Modell von Einzug und Verteilung des Geldes eine Erhöhung der Elternbeiträge bislang verhindert worden sei. Die dafür vorgesehenen Kosten seien aber nicht mehr zeitgemäß, so Verwaltung und Verein.

Elternbeiträge blieben seit 2017 unberührt

„Die Elternbeiträge sind seit fast zehn Jahren nicht mehr angehoben worden“, sagte Anke Vehlen, Mitarbeiterin des Vereins „Betreute Schulen“ und Vertreterin der OGS-Träger in der Ausschusssitzung: „Mit dem vorhandenen Geld kommen die Träger nicht mehr aus.“

Die bislang letzte Änderung der Beiträge erfolgte 2017. Seitdem seien die Zahl der Kinder und die Kosten erheblich gestiegen, so Vehlen. Erhebliche Kosten verursacht laut Vehlen auch das Mahnwesen, wenn Eltern ihre Beiträge zu spät überweisen. Laut Verwaltung ist die Zahl der betreuten Kinder seit Einführung des Systems von 450 auf knapp 580 gewachsen.

Würde die Gemeinde die Aufgaben des Vereins übernehmen, hätte dies jährliche Kosten von rund 50.000 Euro zur Folge, da eine zusätzliche Stelle mit einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich 25 Stunden geschaffen werden müsste. Zudem müsse diese Person sich erst einmal in das Aufgabenfeld einarbeiten, das der Verein bereits seit Jahren kenne. Die Verwaltung plant zudem, künftig ein Berichtswesen bei den OGS einzuführen, um mithilfe dieser Informationen die Beiträge regelmäßig anzupassen. Größe Sprünge sollen hierdurch vermieden werden.

Julia Pietrzak (Grüne) hinterfragte im Ausschuss die Höhe der geplanten Beiträge. Geringe und mittlere Einkommensgruppen werden aus Sicht der Grünen im Vergleich zu den Besserverdienenden nicht stark genug entlastet. Pietrzaks Einwand inklusive alternativer Beitragserhöhungen fand vereinzelt Anklang. Der Ausschuss lehnte eine Änderung der Beschlussvorlage aber mehrheitlich ab.


Vergleich der Beiträge

Die Erhöhung der Elternbeiträge für den Verein „Betreute Schulen“ im Kreis Euskirchen wurde im Weilerswister Ausschuss für Jugend, Soziales und öffentliche Ordnung besprochen. Sie soll zum Schuljahr 2026/27 umgesetzt werden. Die endgültige Entscheidung fällt der Gemeinderat am 23. April.

Gestaffelt nach dem Jahreseinkommen sollen die Erhöhungen für die unteren und mittleren Einkommensgruppen sozial verträglich gestaltet werden. Bei einem Jahreseinkommen bis 15.000 Euro sollen die monatlichen Beiträge von 15 auf 17 Euro angehoben werden. Bei einem Einkommen bis 25.000 Euro   von 30 auf 34 Euro, bis 37.000 Euro von 54 auf 60 Euro, bis 50.000 Euro von 88 auf 95 Euro, bis 68.000 Euro von 115 auf 125 Euro, bis 88.000 Euro von 130 auf 150 Euro, bis 110.000 Euro von 130 auf 155 Euro und bei über 110.000 Euro von 130 auf 165 Euro.

Für einige Familien gelten Sonderregeln, etwa wenn mehrere Kinder die OGS besuchen. Für das erste Geschwisterkind zahlen sie 50 Prozent des Beitrags. Für das zweite und jedes weitere Geschwisterkind fallen 30 Prozent des Beitrags an. Keinen Beitrag müssen Eltern zahlen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Andere Sozialleistungsempfänger bekommen ihre Beiträge über das Bildungs- und Teilhabepaket erstattet.