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EifersuchtIn Zülpich auf vermeintlichen Nebenbuhler eingestochen - Dreieinhalb Jahre Haft

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Blick auf den Schriftzug "Landgericht" an der Fassade des Gerichtsgebäudes.

Mit einem Verbrechen aus Eifersucht befasste sich jetzt die 4. Große Strafkammer am Landgericht Bonn.

Die Richter am Bonner Landgericht konnten keine Tötungsabsicht erkennen und verurteilten daher einen 40 -Jährigen aus Kerpen wegen gefährlicher Körperverletzung. 

Vor der 4. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht ist am Dienstag ein 40-jähriger Mann aus Kerpen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden.

Das Verbrechen geschah wohl aus Eifersucht: Der 40-Jährige hatte aus „emotionalem Interesse an einer Frau“, wie es in der Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft hieß, einem vermeintlichen Nebenbuhler in den Abendstunden in dessen Garage in Zülpich aufgelauert und das Opfer mit fünf Stichen verletzt. Weil die Verletzungen zumindest abstrakt lebensgefährlich waren, hatte die Staatsanwaltschaft den Kerpener zunächst wegen versuchten Totschlags angeklagt.

Angeklagter schweigt vor Gericht zu den Vorwürfen

„Die Kammer konnte nicht feststellen, dass der Angeklagte den Vorsatz hatte, den Geschädigten zu töten“, stellte der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts, Jens Rausch, in seiner Urteilsbegründung fest. Mit dem Urteil ist die Kammer der Argumentation der Anklage gefolgt, die nach Abschluss der Beweisaufnahme ebenfalls nur eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt hatte. Die Staatsanwältin hatte allerdings für eine vierjährige Haftstrafe plädiert.

Die Kammer konnte nicht feststellen, dass der Angeklagte den Vorsatz hatte, den Geschädigten zu töten.
Jens Rausch, Vorsitzender Richter

Was nun genau in dem Verurteilten vor und während der Tat vorging bleibt sein Geheimnis: Er hatte während des Prozesses zu den Vorwürfen geschwiegen. Offenbar waren Opfer und Täter aber zuvor befreundet. Über die Ex-Freundin des späteren Opfers hatte er deren Cousine kennengelernt und eine Zeit lang verbrachten die zwei Männer und die beiden Frauen wohl auch einen Teil ihrer Freizeit gemeinsam. Der Kerpener entwickelte offenbar Interesse an der Cousine. Die Frau sah aber in dem 40-Jährigen wohl keinen möglichen Partner, wie Richter Rausch erläuterte.

Fünfmal auf das Opfer eingestochen

Der Kerpener verdächtigte daraufhin seinen Bekannten, nach der Trennung von seiner Freundin selber Interesse an einer Beziehung mit der Cousine zu haben. So kam es dann am Abend des 19. September zu einer kleinen Irrfahrt des jetzt Verurteilten durch die Voreifel: Auf der Suche nach der Frau landete er vor der Zülpicher Garage, an der der Geschädigte gegen halb neun abends mit seinem Fahrrad eintraf.

Die Garage gehörte zur Wohnung eines weiteren Bekannten, in der das Opfer, aber auch der Kerpener hin und wieder übernachteten. Einen Schlüssel hatte aber nur der Geschädigte. Als er seinen wartenden Bekannten vor dem Haus sah, fragte er ihn „Warum rufst du nicht an?“

Die Antwort verhieß nichts Gutes: „Freunde (!) rufe ich vorher an“, erwiderte der Kerpener mit Betonung auf dem ersten Wort. Er habe zu diesem Zeitpunkt beschlossen, dem Bekannten und vermeintlichen Nebenbuhler eine „Abreibung“ zu erteilen, führte der Vorsitzende aus. Er griff sich ein Messer oder ein ähnliches Werkzeug – was genau, konnte das Gericht nicht klären – und stach fünfmal auf das Opfer ein. Dem Attackierten gelang es, zu einem Nachbarn zu fliehen. Der Angreifer trat daher den Rückzug an.

Nachdem das versuchte Tötungsdelikt vom Tisch war, öffneten sich nach der Urteilsverkündung die Handschellen des Verurteilten: Nach sieben Monaten Untersuchungshaft setzte das Schwurgericht den Haftbefehl vorläufig außer Kraft. Das eröffnet dem Verurteilten nach Rechtskraft des Urteils die Möglichkeit, seine Strafe im offenen Vollzug zu verbüßen.