Ein 39-Jähriger, der im vergangenen Jahr mit seinem Bruder angeklagt worden war, steht in Bonn erneut vor Gericht.
Prozess am LandgerichtEuskirchener soll sich 875.000 Euro Fluthilfe erschlichen haben

In Euskirchen, wie hier in der Neustraße, richtete die Flut schwere Schäden an. Ein heute 39-Jähriger soll auf illegale Art versucht haben, daraus Kapital zu schlagen.
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Der ältere Bruder ist bereits im Mai 2025 zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden, nun steht der Jüngere erneut vor Gericht. Der 39-jährige Euskirchener muss sich wegen Subventionsbetrugs mit Fluthilfen vor dem Bonner Landgericht verantworten. In dem ersten Verfahren hatten zunächst beide Brüder auf der Anklagebank gesessen.
Da der bereits Verurteilte sich wegen zweier deutlich geringerer Tatvorwürfe verantworten musste, hatte das Gericht dessen Verfahren seinerzeit abgetrennt und zuerst verhandelt. Im Nachgang dieses ersten Prozesses war der nun erneut Angeklagte wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 27.600 Euro verurteilt worden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte zwölf Anträge gestellt
Nun muss sich der 39-Jährige wegen der Haupttaten verantworten: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er im zentralen Portal für Wiederaufbauhilfe des Landes NRW unberechtigterweise zwölf Anträge auf Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Gebäudesanierung gestellt hat. 2.148.577,60 Euro sollen dem Antragsteller bewilligt und 875.415,04 Euro davon ausbezahlt worden sein.
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Für insgesamt elf Mehrfamilienhäuser in der Kreisstadt soll der jüngere Bruder Fluthilfeleistungen beantragt haben – für ein Haus unter Angabe von zwei verschiedenen Hausnummern in derselben Straße sogar doppelt. Betroffen von der Flutkatastrophe im Juli 2021 waren die Häuser nach dem Dafürhalten der Ankläger allerdings nicht. Bei seinen Anträgen auf Fluthilfe soll der 39-Jährige jeweils Schäden angegeben haben, die es so gar nicht gab.
Der Euskirchen soll falsche Gutachten eingereicht haben
Zum Nachweis soll er diverse falsche Gutachten eingereicht haben. Offenbar, um bei den jeweiligen Sachbearbeitern keinen Argwohn aufkommen zu lassen, soll er außerdem behauptet haben, dass für die Objekte jeweils eine Soforthilfe in Höhe von 3000 Euro geflossen sei.
Die Verurteilung des älteren Bruders im vergangenen Jahr war das Ergebnis einer Verständigung zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung: Dabei hatten sich die Beteiligten darauf geeinigt, dass der damals 43-jährige Angeklagte im Gegenzug für sein Geständnis und die damit verbundene Aufklärungshilfe eine Haftstrafe von maximal zwei Jahre erhalten solle. Damit blieb sie im bewährungsfähigen Bereich.
Diese Latte dürfte der jüngere Bruder im Falle eines Schuldspruchs hingegen deutlich reißen. Ob und wie er sich im aktuellen Verfahren äußern wird, werden aber erst die kommenden Verhandlungstage zeigen. Der zweite Verhandlungstag endete wegen einer Erkrankung vorzeitig. Das Gericht hat für das Verfahren Termine bis in den April angesetzt – ein Urteil dürfte erst im Frühjahr verkündet werden.


