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Maden in der WippeFünfeinhalb Jahre Haft wegen schwerer Misshandlung der Kinder aus Zülpich

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Das Bild zeigt die Angeklagten und ihre Anwälte im Gerichtssaal.

Die Verteidiger hatten auf Bewährungsstrafen für die 22-jährige Mutter und ihren 30-jährigen Lebensgefährten plädiert. Das Gericht verurteilte die beiden Angeklagten aber zu jeweils fünfeinhalb Jahren Haft.

Kein Essen, kein Arzt, mit Kabelbindern fixiert: 22-jährige Mutter von Kleinkindern und ihr 30-jähriger Lebensgefährte aus Zülpich am Landgericht Bonn verurteilt.

„Der Junge hat fette, eitrige Lippen“, schreibt die Mutter besorgt über ihren zweijährigen Sohn in einem Chat an den Lebensgefährten, der gerade auf dem Bau ist. Sorgen macht sie sich auch über die „vielen Maden, die sich in der Kinderwippe eingenistet“ haben. „Die fressen den Jungen irgendwann noch auf. Irgendwann stirbt er“, fürchtet sie: „Er hat auch Schmerzen und entwickelt sich zurück. Selbst ein Baby ist weiter.“

Als der Freund – im Chat – vorschlägt, mit dem Kind zum Arzt zu gehen, lehnt die 22-Jährige dies rigoros ab. Von einem Arzt will sie nichts wissen, auch nicht vom Jugendamt. Aus berechtigter Angst, dass die massive Vernachlässigung auffliegt und ihr die drei Kinder genommen werden könnten.

Kammervorsitzende beschreibt drastische Situationen

Das Bonner Landgericht hat am Donnerstag die 22-jährige leibliche Mutter und den 30-jährigen Lebensgefährten wegen gemeinschaftlicher schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu je fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. In ihrer Begründung zitierte die Kammervorsitzende Stefanie Johann to Settel ausführlich aus dem Chat der beiden Angeklagten und beschrieb noch einmal drastisch die Situation, in der sich die drei Kinder, die damals zwei, drei und fünf Jahre alt waren, über Monate befunden haben.

Die Wohnung sei so mit Windelsäcken vermüllt gewesen, dass einige Zimmer nicht mehr begehbar waren und sie „bestialisch nach Fäkalien“ stanken. Alle Räume seien mit Fliegenschwärmen übersät gewesen.

Kinder geschlagen, weil sie genervt hatten

Da die Mutter sich überfordert gefühlt habe, seien die Kinder mit Kabelbindern fixiert und sich selbst überlassen worden. Die Rollläden seien heruntergelassen gewesen, es sei nie gelüftet worden. Und die Kinder seien geschlagen worden, weil sie „genervt“ hätten. Die Brüche und Verletzungen seien nicht versorgt worden, obwohl die Söhne erkennbar gelitten hätten.

Die Angeklagten hätten, so die Kammervorsitzende, obwohl sie genau um den teilweise lebensbedrohlichen Gesundheitszustand der Kinder gewusst hätten, sie nicht geschützt, geschweige denn Hilfe geholt. Die Richterin: „Aus purer Eigensucht haben Sie die Kinder böswillig vernachlässigt und gequält.“ Sie hätten zugelassen, dass die körperliche Entwicklung, vor allem die des Jüngsten, erheblichen Schaden nahm.

Ich fühle mich schuldig, weil ich meine Kinder alleine gelassen habe.
Angeklagte Mutter

Erst am Ende des Prozesses, kurz vor den Plädoyers, hatten die beiden Angeklagten wenigsten die Vernachlässigung eingeräumt – und auch bereut. „Ich fühle mich schuldig, weil ich meine Kinder alleine gelassen habe“, so die späte Einlassung der 22-Jährigen. Beide bestritten jedoch, den Kindern absichtlich Gewalt angetan zu haben, obwohl später neben zahlreichen Hämatomen mindestens zwölf alte und neue Brüche festgestellt worden waren. Eine Erklärung konnten sie dafür nicht geben.

Die Staatsanwältin geht davon aus, dass der 30-Jährige die Kinder vermöbelt habe, als er von seiner Arbeitsstelle gekommen sei, damit sie endlich still seien. Und dass die Mutter nichts dagegen unternommen habe. Im Chat schrieb ihr der 30-Jährige: „Schlag die Kinder k.o., dann sind sie ruhig.“

Angeklagte hatte selbst unter Gewaltexzessen ihres Stiefvaters gelitten

Die 22-jährige Angeklagte, die in ihrer Kindheit unter den Gewaltexzessen ihres Stiefvaters gelitten hat und früh bereits aus ihrer Familie genommen wurde, wollte nicht, so ihre Erklärung, dass sich das mit ihren Kindern wiederholt. Da sie zum Zeitpunkt der Taten mit einem vierten Kind (dem des Mitangeklagten) schwanger war, habe sie sich überfordert gefühlt. Sie sei unfähig gewesen zu handeln, geschweige denn Hilfe zu holen. Der 30-Jährige hatte in seiner Einlassung erklärt, er habe sich nicht trennen wollen, da ein gemeinsames Kind unterwegs gewesen sei.

Mehr Mitgefühl hatte der Angeklagte jedoch mit seinem Hund, den er mit zur Arbeit genommen hatte. „Damit er nicht den ganzen Tag im Müll leben muss.“ Die Vorsitzende am Ende des Urteils: „Ein realistisches Empfinden, was sie ihren Kindern angetan haben, davon sind sie beide noch sehr weit entfernt.“

Kinder verließen in Windeln unbemerkt die Zülpicher Wohnung

Erst als Ende April 2025 die beiden älteren Kinder unbemerkt die Wohnung verließen und in der Kälte nur mit T-Shirt, vollen Windeln und Gummistiefeln bekleidet auf der Straße entdeckt wurden, hatte das Leid der Kinder ein Ende. Nachbarn nahmen sich der verwahrlosten und unterernährten Kinder an und alarmierten die Polizei.

Im Haus des angeklagten Paares fanden Beamte dann noch das jüngste Kind. Es hatte offenbar so wenig zu essen bekommen, dass Ärzte langfristige gesundheitliche Schäden befürchten. Sogar sein Gehirnwachstum soll Schaden genommen haben. Alle drei Söhne leben heute in Pflegefamilien, auch der vierte Sohn, der zwei Wochen später im Mai 2025 zur Welt kam, wurde der Mutter sofort nach der Geburt abgenommen.

Staatsanwältin Judith Jakob hatte in ihrem Plädoyer höhere Strafen gefordert: siebeneinhalb Jahre Haft für die 22-Jährige und achteinhalb Jahre für ihren Lebensgefährten.

Verteidiger Albert Stumm, der wie auch sein Kollege auf eine Bewährungsstrafe plädiert hatte, hatte gehofft, dass seine Mandantin, die selbst noch ein Kind sei und sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten geständig gezeigt habe, „noch eine Chance bekommt“. Es ist nicht ausgeschlossen, dass beide Angeklagte das Urteil anfechten werden.