„Heimtückisch und grausam”: Prozess um Giftmorde gestartet

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Köln – Er versteckt sein Gesicht nicht hinter einem Aktenordner - wie so viele Angeklagte. Im Gegenteil: Der Krankenpfleger aus Hürth bei Köln mustert seinerseits die Anwesenden im Gerichtssaal. Er trägt eine weiß-schwarze Collegejacke und ein blütenweißes Hemd.

Seit Montag muss sich der 41-Jährige wegen zweifachen Mordes, Mordversuchs und versuchten Schwangerschaftsabbruchs vor dem Kölner Landgericht verantworten. In den Jahren 2020 und 2021 soll er drei Frauen mit dem Schwermetall Thallium vergiftet haben, das früher als Rattengift eingesetzt worden war.

Während seine damalige Ehefrau im Mai 2020 und die Großmutter seiner späteren Lebensgefährtin im April 2021 qualvoll nach langem Siechtum an der Substanz sterben, überlebt die schwangere Lebensgefährtin im November 2021 nur knapp in einem Krankenhaus nach der Gabe eines Gegenmittels. Das gemeinsame, ungeborene Kind überlebt zunächst, stirbt aber nach der Geburt. Ob aufgrund einer Thallium-Vergiftung, das werde noch geprüft, sagte ein Gerichtssprecher.

Laut Anklage hat sich der Krankenpfleger im April 2020 an die Adresse seines Arbeitgebers 25 Gramm Thallium schicken lassen. Zunächst habe er das Gift dann „heimtückisch” seiner Ehefrau verabreicht. Die Frau stirbt Ende Mai 2020 auf der Intensivstation eines Krankenhauses.

Bereits im September 2020 habe der Mann über eine Internet-Plattform eine neue Frau kennengelernt und sei wenig später mit ihr zusammengezogen. Im Februar oder März 2021 habe der Angeklagte beschlossen, die 92 Jahre alte Großmutter seiner Lebensgefährtin zu vergiften - „in gefühlloser Gesinnung”, wie der Staatsanwalt sagt. Die Seniorin stirbt im April.

Im Herbst desselben Jahres soll er dann auch seine schwangere Lebensgefährtin vergiftet haben. Da der Angeklagte spätestens nach dem Tod seines ersten Opfers gewusst habe, welche Qualen eine Thallium-Vergiftung auslöse, sieht die Staatsanwaltschaft in den beiden Fällen neben Heimtücke auch das Mordmerkmal der besonderen Grausamkeit erfüllt. Die Lebensgefährtin überlebte.

Der Angeklagte lässt über seine Verteidiger erklären, dass er die Aussage verweigern werde. Weder zu seinem Lebenslauf noch zu den Tatvorwürfen werde er sich im Prozess äußern.

Ein Motiv für die mutmaßlichen Taten des Angeklagten nennt die Staatsanwaltschaft nicht. Mutlu Günal, einer der beiden Verteidiger des 41-Jährigen, sagt am Rande des Prozesses: „Wir sehen das hier als offenen Indizienprozess.” Bis Ende Januar 2023 hat das Landgericht 22 Verhandlungstage terminiert. Insgesamt sollen 38 Zeugen und sechs Sachverständige vernommen werden.

© dpa-infocom, dpa:220918-99-808750/7 (dpa)

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