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BurscheidEltern werden von der Stadt entlastet

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Burscheid – Die Burscheider Stadtverwaltung bietet Erleichterungen bei Gebühren für die Kinderbetreuung für den Monat April an. Diese basieren auf der Kompromisslösung der Landesregierung für Beitragszahlungen für Kitas, Tagespflege und Offene Ganztagsschule (OGS). Viele Betreuungsformen können von den Eltern aufgrund der Corona-Situation nicht wahrgenommen werden. Seitens des Ministeriums heißt es: „Gemeinsam übernehmen alle Beteiligten in einer schweren Zeit die Verantwortung und treffen folgende Regelung“:

Die Kommunen verzichten für den Monat April auf die Erhebung der Beiträge in den genannten drei Betreuungsformen. Die Einnahmeausfälle tragen Kommunen und Land jeweils zur Hälfte. Die Eltern verzichten auf eine Rückerstattung der Beiträge für die beiden letzten Wochen im März. Das führt dazu, dass alle Beteiligten (Land, Kommunen und Eltern) sich die Ausfälle zu je einem Drittel teilen. Eltern, die ihre Kinder in der Notbetreuung haben, werden die Beiträge erlassen.

Bürgermeister Stefan Caplan erklärt: „Nach meiner Einschätzung werden wohl fast alle Kommunen den Vorschlag zum Gebührenverzicht umsetzen. Mit der Politik habe ich mich sofort verständigt und wir werden bei den OGS-Gebühren ebenso verfahren.“

Für die Stadt Burscheid ergeben sich Einnahmeausfälle bei den Gebühren in Höhe von etwa 30 000 Euro. Nach der Kompromisslösung soll Burscheid davon die Hälfte vom Land erstattet bekommen.

Sobald der Erlass des Ministeriums vorliege, bereite die Verwaltung hierzu eine Dringlichkeitsentscheidung für die Politik hierzu vor, um im Rahmen einer Ausnahmeregelung von dem geltenden Haushaltsplan abweichen zu können. (JAN)

KEINE ABBUCHUNGEN

Auch die Stadt Leichlingen wird die Elternbeiträge für Kitas, Offene Ganztagsgrundschulen und Kindertagespflegen für den Monat April aussetzen. Die Eltern werden gebeten, ihre Lastschriftmandate bestehen zu lassen, es erfolgt keine Abbuchung durch die Stadtkasse. Daueraufträge sollen für den Monat April ausgesetzt werden. Sollte es dennoch zu einer versehentlichen Beitragszahlung kommen, wird die Stadt die Beträge zurückerstatten.

Für Leichlingen bedeutet dies eine Mindereinnahme von ca. 75 000 Euro. Bürgermeister Frank Steffes begrüßt aber, „dass diese Fragestellung gemeinsam von Kommunen und Land gelöst wurde. Der Rat der Stadt trägt dies mit. Damit können wir die Familien wenigstens ein wenig entlasten.“ Die Regelung gilt erst einmal nur für den Monat April. (hgb)